Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
(vormals Energetische Biomassenutzung) Programm des BMWK im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms

Letzte Aktualisierung: 20.11.2023

Antragsberechtigte

Anträge können von:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
  • Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen,
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen,
  • Gebietskörperschaften
  • sowie sonstigen Einrichtungen (z. B. Verbände, Vereine und Stiftungen) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland gestellt werden.

Verwendungszweck

Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) mit Pilot- und Demonstrationscharakter zu folgenden Schwerpunkten:

  1. Entwicklung von Technologien zur effizienten Erzeugung von Wärme aus Biomasse
  2. Forschung, Entwicklung und Innovation zur effizienten Erzeugung von Strom aus Biomasse und dessen Integration ins Stromsystem
  3. Erschließung kostengünstiger Biomasserest- und Abfallstoffe außerhalb der Forst- und Landwirtschaft für die energetische Nutzung im Wärme- und Strombereich
  4. Entwicklung und Demonstration neuer und fortschrittlicher Technologien zur effizienten Nutzung von Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
  5. Validierung des Marktpotenzials von Forschungsergebnissen
  6. Studien und Konzepte für die Energieerzeugung aus Biomasse.

Antragstellung

Antragstellung beim Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Nachhaltigkeit (UMW), Außenstelle Berlin, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin

Art und Höhe der Förderung

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Hinweise

  • Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren in der Regel nicht überschreiten. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Verwertungsmöglichkeiten müssen konkret dargestellt werden.
  • Die Vorhaben sollen auf eine rasche Markteinführung und breite Anwendung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zielen.
  • Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
  • Für die Bewilligung von Beihilfen nach dieser Bekanntmachung sind alle einschlägigen Regelungen der AGVO anzuwenden.
  • Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz sind anzugeben. Bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten sind zu dokumentieren.
  • Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen bestätigen, dass das beabsichtigte Vorhaben nicht vorrangig spezifische europäische Komponenten aufweist und damit keine ausschließliche EU-Förderung möglich ist.
  • Ab dem 18. Oktober 2018 wird die energetische Biomassenutzung unter dem Titel Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe gefördert.

Befristung

  • Die aktuelle Bekanntmachung bleibt gültig bis zum 31. Juni 2024.
  • Projektskizzen sind gemäß der Bekanntmachung zu den genannten Stichtagen formal einzureichen.
  • Der nächste Stichtag für die Einreichung ist der 01. März 2024 um 14 Uhr.

Kontaktadressen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Telefon + 49 (0) 30 18 615 0
Fax k.A.

Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Telefon +49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837
Internet k.A.