Nationale Klimaschutzinitiative - NKI
Antragsberechtigte
Im jeweiligen Unterprogramm festgelegt.
Verwendungszweck
Mit der NKI fördert und initiiert das Bundesumweltministerium Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: Bis 2050 soll Deutschland weitgehend klimaneutral werden.
Die NKI unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Mit sehr guten Förderquoten konnten wir so gemeinsam schon zahlreiche Klimaschutzprojekte realisieren und Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen in der Umsetzung begleiten.
Antragstellung
Beim jeweiligen Fördermittelgeber.
Art und Höhe der Förderung
Im jeweiligen Unterprogramm festgelegt.
Hinweise
Aktueller Hinweis:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.
Damit können auch wieder Anträge in den Förderprogrammen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Befristung
Im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Kontaktadressen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin