Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Förderrichtlinie - Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland Eine Förderung des BMVI

Letzte Aktualisierung: 21.11.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. 

Ausgeschlossen sind:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR);
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvermeidbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind;
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

 

Verwendungszweck

Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur

Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit mindestens einem fest installierten oder mobilen Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.

Gefördert werden Normal- und Schnellladepunkte. Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation von Normal- und Schnellladepunkten und den Netzanschluss.

Nicht förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers. Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergeben sich aus dieser Förderrichtlinie und dem jeweils geltenden Förderaufruf.

Ersatzbeschaffung und Modernisierung von Ladeinfrastruktur

Gefördert wird neben der Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird. 

Netzanschluss für zu errichtende Ladeinfrastruktur

Gefördert wird

  • der Anschluss der nach Nummer 2.1 dieser Förderrichtlinie geförderten Ladepunkte an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz.
  • die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher, wenn diese der Versorgung von Ladepunkten dient.

Die Netzanschlussleistung kann zunächst auch höher ausgelegt werden, als die aktuell vorgesehene Gesamtladeleistung der Ladeinfrastruktur es erfordert, sofern der Antragsteller darlegt, dass an dem betreffenden Standort perspektivisch ein steigender Ladebedarf erwartet wird und ein weiterer Ausbau mit Ladepunkten geplant ist. Bei der Entscheidung über die Anschlussleistung ist grundsätzlich auf die zukünftige Ausbaufähigkeit bei einer steigenden Nachfrage durch E-Fahrzeug-Nutzer zu achten. 

Antragstellung

Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV):

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9 26603 Aurich

Telefon: 04941/602-555
ladeinfrastruktur@bav.bund.de

Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ (abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Gültigkeit hat das Datum der elektronischen Einreichung des Antrags. Eine Zusammenfassung von Anträgen eines Antragstellers für mehrere Ladepunkte wird empfohlen.

Ergänzend zur elektronischen Fassung müssen Anträge rechtsverbindlich unterschrieben in schriftlicher Form bei der BAV eingereicht werden.  

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung gewährt. 

Die genaue Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie und den einzelnen Förderaufrufen. Den Link dazu finden Sie unten.

 

Befristung

Diese Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 

Kontaktadressen

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Schloßplatz 9
26603 Aurich

Telefon 04941/602-0
Fax 04941/602-378

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Dienstgebäude Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Telefon 030 18 - 300 - 0
Fax 030 18 - 300 - 1942