Änderungen beim Verpackungsrecht, Durchführungsgesetz verkündet
Quelle: BMJV etc.

Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Sie ist national durch das verkündete Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz umgesetzt, das ebenfalls zum 12. August 2026 in Kraft tritt und das Verpackungsgesetz ersetzt.
Das Durchführungsgesetz (VerpackDG) ist als Art. 1 des (Artikel)Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 im Bundesgesetzblatt verkündet. In den wesentlichen Teilen tritt das Artikelgesetz am 12. August 2026 in Kraft.
Die folgenden beiden Artikel umfassen Änderungen
- im Kreislaufwirtschaftsgesetz (Art. 2),
- in der AbfAEV, EfbV, AbfBeauftrV, GewAbfV, EWKVerbotsV, EWKFondsG, im UStatG und in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin (Art. 3 Folgeänderungen).
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert u.a. über die kommenden Änderungen, die ihr Aufgabenspektrum betreffen.
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Weiterführende Informationen
Links
- ZSVR: Wer ist Erzeuger, wer Hersteller?
- ZSVR: Zulassungsverfahren für Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Bundesgesetzblatt BGBl. 2026 I Nr. 207 vom 17.07.2026, Artikelgesetz mit VerpackDG
- Bundesrat: Dokumente, Suche nach VerpackDG
- EU-Kommission: Packaging Waste Regulation
