Änderungen beim Verpackungsrecht, Durchführungsgesetz verkündet

Quelle: BMJV etc.

Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Sie ist national durch das verkündete Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz umgesetzt, das ebenfalls zum 12. August 2026 in Kraft tritt und das Verpackungsgesetz ersetzt.

Das Durchführungsgesetz (VerpackDG) ist als Art. 1 des (Artikel)Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 im Bundesgesetzblatt verkündet. In den wesentlichen Teilen tritt das Artikelgesetz am 12. August 2026 in Kraft.

Die folgenden beiden Artikel umfassen Änderungen

  • im Kreislaufwirtschaftsgesetz (Art. 2),
  • in der AbfAEV, EfbV, AbfBeauftrV, GewAbfV, EWKVerbotsV, EWKFondsG, im UStatG und in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin (Art. 3 Folgeänderungen).
Die Art. 4 und 5 enthalten später in Kraft tretende Änderungen zu VerpackDG (Art. 4) und Einwegkunststofffondsgesetz (Art. 5) und Art. 6 eine Änderung zur Bioabfallverordnung. Mit den Art. 7 und 8 sind das Außer- und Inkrafttreten geregelt.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert u.a. über die kommenden Änderungen, die ihr Aufgabenspektrum betreffen.

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