Neues Verpackungsrecht

Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) ist am 12. August 2026 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten ist das nationale Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz anzuwenden. Beide Normen bilden das neue Verpackungsrecht; das bisherige Verpackungsgesetz ist dadurch außer Kraft gesetzt worden.
Das Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz (VerpackDG) ist als Art. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zahlreiche Bestimmungen entsprechen denen des bisherigen Verpackungsgesetzes, sodass nicht alle Regelungen neu sind und vorhandene Verfahren fortgeführt werden können.
Die Grundpflichten für Verpackungen mit Systembeteiligung – Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung – bleiben bestehen.
Neu ist die Regelung, wer unter welchen Bedingungen diese Pflichten erfüllen muss: Die Zuordnung erfolgt künftig anders als bisher. Außerdem kommen neue Verantwortlichkeiten hinzu.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) informiert über Änderungen des Aufgabenspektrums. Im Internetauftritt sind ein Herstellerregister zur Recherche sowie die Plattform LUCID für Online‑Registrierung und Datenmeldung abrufbar.
Auf der unten verlinkten LfU-Internetseite "Neues Verpackungsrecht" finden Sie weitere Informationen zur EU-Verordnung PPWR.
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Weiterführende Informationen
Links
- ZSVR: Wer ist Erzeuger, wer Hersteller?
- ZSVR: Zulassungsverfahren für Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Bundesgesetzblatt BGBl. 2026 I Nr. 207 vom 17.07.2026, Artikelgesetz mit VerpackDG
- Bundesrat: Dokumente, Suche nach VerpackDG
- EU-Kommission: Packaging Waste Regulation
- LfU: Neues Verpackungsrecht
- IZU-Recht und Vollzug: PPWR
- IZU-Recht und Vollzug: VerpackDG – Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
