Neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen

Quelle: EUWID

Im Februar 2026 hat das Bundeskabinett einen aktualisierten Referentenentwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen, das die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht überführen soll. Im Vergleich zum Entwurf aus dem letzten Jahr gibt es einige Anpassungen. Im August dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

Das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG), welches ab August 2026 das alte Verpackungsgesetz (VerpackG) weitestgehend ersetzen soll, setzt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Deutschland um. Der aktuelle Referentenentwurf umfasst folgende Anpassungen:

  • Wegfall der geplanten Präventionsorganisation. Dennoch sollen Systeme und sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie Hersteller angewiesen werden, Maßnahmen zur Reduzierung und Prävention von Verpackungen und entsprechenden Abfällen zu planen und umzusetzen oder Maßnahmen Dritter zu fördern.
  • Die Sammlungspflicht des dualen Systems im öffentlichen Raum wurde gestrichen.
  • Bis Ende 2026 soll es eine Übergangsregelung geben, um Zuständigkeitslücken bei der Melde- und Nachweispflicht zu verhindern. Für alle Meldungen bis Ende des Jahres sollen demnach alle bisherigen Begriffsdefinitionen und Quotenstrukturen des derzeitigen Verpackungsgesetzes bestehen bleiben.
  • Für haushaltsnahe Verpackungen sollen ab 2028 erhöhte Recyclingquoten eingeführt werden, welche teilweise bis 2030 stufenweise, z. B. für Kunststoffverpackungen, angehoben werden sollen. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen soll es auch in diesem Gesetz keine genauen Quoten für Wiederverwendung oder Recycling geben.
Nach Kabinettsbeschluss erfolgt die europarechtliche Notifizierung, danach verabschiedet der Bundestag das Gesetz; der Bundesrat wird beteiligt.

Neben Lob gibt es von einigen Stimmen auch kritische Kommentare zum neuen VerpackDG. Beispielsweise wird Verbesserungspotenzial bei der Unterstützung der Rezyklatmärkte gesehen. Unter aktuellen Marktbedingungen können zukünftig geforderte Recyclingquoten nur schwer erfüllt werden. Zudem werden fehlende „marktwirksame Anreizmechanismen“ für Design for Recycling und Rezyklateinsatz bemängelt, welche ein Instrument zur systematischen Förderung sein können.

Alle Expertinnen und Experten sind sich jedoch bei einer Sache einig: Die Recyclingbranche muss in der Gegenwart unterstützt und gefördert werden, damit Investitionen getätigt und somit nötige Kapazitäten aufgebaut werden können. Nur so können zukünftig geforderte Recyclingquoten erfüllt werden.


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