Eckpunkte zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien vorgelegt
Das Bundesumweltministerium hat Eckpunkte zum geplanten Textilgesetz vorgelegt, mit dem die Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in nationales Recht überführt werden soll.
Das Eckpunktepapier umfasst die für das Textilgesetz angedachten Ziele, zentralen Regelungen und Pflichten der unterschiedlichen Akteure für die Sammlung und Entsorgung von Alttextilien. Details werden erst mit Vorlage eines Gesetzentwurfs deutlich.
Die Entsorgerverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, der Dachverband FairWertung und Textilverbände haben sich zur Ausgestaltung des EPR-Systems und zu den BMUKN-Eckpunkten geäußert und Vorschläge unterbreitet. Bis zum 24.04.2026 kann dem BMUKN eine schriftliche Stellungnahme übermittelt werden.
