EU-Konsultation zur Abfallverbringung
Die Europäische Kommission konsultiert derzeit den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1157. Darin soll eine Liste von Nicht-OECD-Staaten festgelegt werden, in die bestimmte nicht gefährliche Abfälle und Gemische nicht gefährlicher Abfälle aus der EU zur Verwertung ausgeführt werden dürfen. Die Konsultation läuft bis zum 16. Oktober 2026.
Die neue Abfallverbringungsverordnung sieht vor, dass die Ausfuhr bestimmter nicht gefährlicher Abfälle aus der EU in Nicht-OECD-Staaten verboten ist. Eine Ausnahme soll für Staaten gelten, die weiterhin solche Abfälle aus der EU importieren möchten und gegenüber der Europäischen Kommission nachweisen, dass sie diese umweltgerecht bewirtschaften können.
Der Entwurf der delegierten Verordnung legt hierzu eine Liste der Nicht-OECD-Staaten fest, in die die Ausfuhr der betreffenden Abfälle zur Verwertung künftig zulässig sein soll.
Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:
