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Merkblatt zur Nachweisführung für gefährliche Abfälle aus dem Baubereich
(2012)
Das Merkblatt erläutert, in welchen Fällen der Besitzer oder der Erzeuger gefährlicher Abfälle bzw. der Auftraggeber zur Entsorgung der Abfälle für die Unterzeichnug der "Verantwortlichen Erklärung" gemäß § 3 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) verantwortlich ist.