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Merkblätter und Vollzugshinweise

Quelle: LfU

zu

  • Abfällen
  • Abfalleinstufung in Bayern
  • Anerkennung von Fachstellen, hier Zulassung/Notifizierung von Altholzuntersuchungsstellen in Bayern
  • Anforderungen an Probenahme-Lehrgänge, hier Probenahme-Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach LAGA-Richtlinie PN 98

Zu folgenden Abfällen wird informiert:
  • Bauschutt (Probenahme),
  • Boden,
  • Gleisschotter einschließlich Gleisausbaustoffe,
  • Holzaschen,
  • Metallspäne mit Kühlschmiermittel (Einstufung),
  • Nachtspeicherheizgeräte,
  • Rückstände aus Holzvergasungsanlagen,
  • Straßenaufbruch,
  • Straßenkehricht,
  • titandioxidhaltige Abfälle (Einstufung).
Die Merkblätter richten sich an Abfallerzeuger und -entsorger sowie andere Abfallwirtschaftsbeteiligte wie Behandler, Ingenieurbüros etc., öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Abfallwirtschaftsbetriebe, Deponiebetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sowie Untersuchungsstellen. Zwei Merkblätter gehören zur wasserwirtschaftlichen Sammlung des LfU.

Die Merkblätter können über nachfolgenden Link geöffnet werden.

Im Jahr 2022 erschienen:

Umgang mit Bodenmaterial

Im Juli 2022 hat das Bayerische Landesamt für Umwelt die gemeinsam mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erstellte Arbeitshilfe "Umgang mit Bodenmaterial" veröffentlicht.
Um zu entsorgenden Bodenaushub erst gar nicht entstehen zu lassen, werden u. a. mögliche Vermeidungsmaßnahmen erläutert sowie wesentliche Aspekte bei der Entsorgung, wie zum Beispiel Vorgaben zur landwirtschaftlichen Verwertung von Bodenmaterial, die Verwertung in technischen Bauwerken.
Die Arbeitshilfe ersetzt folgende Merkblätter:
  1. Beprobung von Boden und Bauschutt (11/2017)
    (Hinweis: die Empfehlungen zur Bauschuttbeprobung werden bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Das Merkblatt wird deshalb zunächst nur für den Bereich "Bodenbeprobungen" zurückgezogen!)
  2. Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen - Umgang mit Kleinmengen (04/2016)
  3. Handlungshilfe für den Umgang mit geogen arsenhaltigen Böden (08/2014)
  4. Umgang mit humusreichem und organischen Bodenmaterial (04/2016)
Zusätzlich wurden zur Arbeitshilfe Best Practice-Beispiele erstellt. Die Beispiele – aus der Praxis für die Praxis – sollen zeigen, dass für einen möglichst umwelt- und auch kostenschonenden Umgang mit Bodenmaterial vor allem eines nötig ist: rechtzeitiges und überlegtes Planen! Und dass es möglich ist, damit Entsorgungskapazitäten zu schonen und Kosten zu sparen.
Zudem sollen die Beispiele die theoretischen Ausführungen in der Arbeitshilfe veranschaulichen und dafür sensibilisieren, bei Baumaßnahmen künftig das Schutzgut Boden noch mehr als bisher in den Planungen zu berücksichtigen.
Die Arbeitshilfe und die Beispiele finden Sie unter:

Ansprechpartner und Zuständigkeiten für Fragestellungen im Zusammenhang mit den Merkblättern und Vollzugshinweisen

Zuständigkeiten Abfall in Bayern
In der Abfallzuständigkeitsverordnung sind für Bayern unter anderem besondere Zuständigkeiten einzelner Regierungen, von den Bergämtern, Kreisverwaltungsbehörden (KVB: Landratsamt, kreisfreie Stadt), Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, LfU, LfL und Wasserschutzpolizei geregelt, z.B.
  • Allgemeine Überwachung: Kreisverwaltungsbehörde (KVB: Landratsamt oder kreisfreie Stadt) siehe Nr. 1.7 der Anlage zur AbfZustV
  • Abfallrechtliche Nachweisführung: LfU und KVB (Nr. 1.6, 1.7 Anlage AbfZustV) teilen sich die Aufgaben. Damit verbunden ist die Einstufung von Abfällen.

Weiterführende Informationen

Links