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Merkblätter und Vollzugshinweise
Quelle: LfU
zu
- Abfällen
- Abfalleinstufung in Bayern
- Anerkennung von Fachstellen, hier Zulassung/Notifizierung von Altholzuntersuchungsstellen in Bayern
- Anforderungen an Probenahme-Lehrgänge, hier Probenahme-Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach LAGA-Richtlinie PN 98
Zu folgenden Abfällen wird informiert:
- Bauschutt (Probenahme),
- Boden,
- Gleisschotter einschließlich Gleisausbaustoffe,
- Holzaschen,
- Metallspäne mit Kühlschmiermittel (Einstufung),
- Nachtspeicherheizgeräte,
- Rückstände aus Holzvergasungsanlagen,
- Straßenaufbruch,
- Straßenkehricht,
- titandioxidhaltige Abfälle (Einstufung).
Die Merkblätter können über nachfolgenden Link geöffnet werden.
Im Jahr 2022 erschienen:
Umgang mit Bodenmaterial
Im Juli 2022 hat das Bayerische Landesamt für Umwelt die gemeinsam mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erstellte Arbeitshilfe "Umgang mit Bodenmaterial" veröffentlicht.Um zu entsorgenden Bodenaushub erst gar nicht entstehen zu lassen, werden u. a. mögliche Vermeidungsmaßnahmen erläutert sowie wesentliche Aspekte bei der Entsorgung, wie zum Beispiel Vorgaben zur landwirtschaftlichen Verwertung von Bodenmaterial, die Verwertung in technischen Bauwerken.
Die Arbeitshilfe ersetzt folgende Merkblätter:
- Beprobung von Boden und Bauschutt (11/2017)
(Hinweis: die Empfehlungen zur Bauschuttbeprobung werden bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Das Merkblatt wird deshalb zunächst nur für den Bereich "Bodenbeprobungen" zurückgezogen!) - Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen - Umgang mit Kleinmengen (04/2016)
- Handlungshilfe für den Umgang mit geogen arsenhaltigen Böden (08/2014)
- Umgang mit humusreichem und organischen Bodenmaterial (04/2016)
Zudem sollen die Beispiele die theoretischen Ausführungen in der Arbeitshilfe veranschaulichen und dafür sensibilisieren, bei Baumaßnahmen künftig das Schutzgut Boden noch mehr als bisher in den Planungen zu berücksichtigen.
Die Arbeitshilfe und die Beispiele finden Sie unter:
Ansprechpartner und Zuständigkeiten für Fragestellungen im Zusammenhang mit den Merkblättern und Vollzugshinweisen
Zuständigkeiten Abfall in BayernIn der Abfallzuständigkeitsverordnung sind für Bayern unter anderem besondere Zuständigkeiten einzelner Regierungen, von den Bergämtern, Kreisverwaltungsbehörden (KVB: Landratsamt, kreisfreie Stadt), Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, LfU, LfL und Wasserschutzpolizei geregelt, z.B.
- Allgemeine Überwachung: Kreisverwaltungsbehörde (KVB: Landratsamt oder kreisfreie Stadt) siehe Nr. 1.7 der Anlage zur AbfZustV
- Abfallrechtliche Nachweisführung: LfU und KVB (Nr. 1.6, 1.7 Anlage AbfZustV) teilen sich die Aufgaben. Damit verbunden ist die Einstufung von Abfällen.
- Landratsämter, kreisfreie Städte, Regierungen
- LfU-Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner
- LfU: Zentrale Stelle Abfallüberwachung
- LfL: Notifizierungsverfahren für Untersuchungsstellen nach BioAbfV, AbfKlärV
Weiterführende Informationen
Links
- Fachwissen Deponie-Infoblätter, Deponierung und Deponien
- LfU: Merkblätter und Hinweise für den Vollzug, u.a. Deponie-Infos und Grundlegende Charakterisierung von Abfällen zur Annahme an Deponien
- LfU: Merkblattsammlung Bayerische Wasserwirtschaft, Teil 3 Schutz von Grundwasser und Boden
- LAGA: Mitteilungen, u.a. Mitteilung 32 (PN 98 oder Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen)