Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Chemikalien: Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß REACH

Vollzitat: Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2019/1390 der Kommission vom 31. Juli 2019 (ABl. Nr. L 247/1-508)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.

Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise

Was wird geregelt?

Die Verordnung legt Prüfmethoden fest zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, der Toxizität und der Ökotoxizität von Stoffen gemäß REACH.

Für wen gilt die Regelung?

Für Unternehmen, die Stoffe gemäß REACH registrieren wollen (Hersteller, Importeure und Alleinvertreter) sowie Prüfinstitute, die chemisch-physikalische oder toxikologische Tests durchführen.

Wer ist zuständig?

Zuständig sind die oben genannten Organisationen.
Außerdem überprüft die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen ihrer REACH-Konformitätstest, ob die Anforderungen an die durchgeführten Prüfungen eingehalten wurden.

Aktuelle Änderungen

Weitere Informationen und konsolidierte Fassungen finden Sie unter:

Änderung vom 31. Juli 2019

(Inkrafttreten am 16. Oktober 2019)

Es werden zwei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität sowie neun neue Prüfmethoden zur Bestimmung der Toxizität für die menschliche Gesundheit festgelegt. Sieben Prüfmethoden werden aktualisiert. Elf dieser Prüfmethoden betreffen In-vitro-Prüfungen auf Reizung/Verätzung der Haut und der Augen, Sensibilisierung der Haut, Genotoxizität und endokrine Effekte. Der Anhang der Verordnung wird entsprechend geändert.

Änderung vom 7. Dezember 2015

Zur Anpassung an den technischen Fortschritt und zur Minimierung von Wirbeltierversuchen wurden eine neue Methode zur Bestimmung einer physikalisch-chemischen Eigenschaft (Bestimmung des Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizienten mittels HPLC), elf neue Prüfmethoden (Wachstums-Hemmtests für verschiedene Organismen) und drei aktualisierte Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität sowie fünf neue Prüfmethoden zur Bewertung des Verbleibs und des Verhaltens in der Umwelt beschrieben.

Änderung vom 6. Juli 2012

Zur Anpassung an den technischen Fortschritt und zur Minimierung von Wirbeltierversuchen wurde der Anhang über Prüfmethoden der Verordnung 440/2008/EG vollständig durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Änderung vom vom 8. Dezember 2010

Die Liste der Test wurde um folgende Abschnitte erweitert:
B. 47 Trübungs- und Durchlässigkeitstest an der isolierten Rinderhornhaut und
B. 48 Test am isolierten Hühnerauge.

Änderung vom 23. Juli 2009

Verschiedene Änderungen wurden zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt durchgeführt:
  • Insbesondere zur Bestimmung des Dampfdruckes von Stoffen mit sehr geringer Flüchtigkeit (bis zu einem Mindestdruck von 10–10 Pa) wurde die Methode A.4 geändert. Sie beinhaltet als zusätzliche Methode die „Effusionsmethode: isotherme Thermogravimetrie“.
  • Die neue Methode A.22. zur Messung des längengewichteten mittleren geometrischen Durchmessers von Fasern wurde hinzugefügt.
  • Eine neue In-vitro-Methode B 46 für Hautreizungstests wurde einzubezogen.
  • Die Methode C.3 Algeninhibitionstest wurde überarbeitet.
  • Eine neue Methode zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern, ein Simulationstest zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit sowie ein Wachstumsinhibitionstest als neue Methode zur Bewertung der Toxizität für die Gattung Lemna wurden hinzugefügt.

Hinweise

Zur Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der Kommission vom 23. Juli 2009 gibt das Umweltbundesamt (UBA) dringende Empfehlungen unter: