Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Vollzitat: Verordnung (EU) 2026/405 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2026 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (ABl. L, 2026/405 vom 02. März 2026)
 

Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.

Was wird geregelt?

Die Verordnung enthält Vorschriften für den freien Warenverkehr von Detergenzien und Tensiden im Binnenmarkt, wobei ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichergestellt werden soll.

Für wen gilt die Regelung?

Die Verordnung legt Pflichten für sämtliche Wirtschaftsakteure von Detergenzien oder Tenside fest.

Diese betreffen Hersteller und Importeure, wenn sie diese Stoffe in Verkehr bringen und Händler, wenn sie diese Stoffe auf dem Markt bereitstellen.

Wer ist zuständig?

Zuständig für den Vollzug sind die Kreisverwaltungsbehörden. Sie werden fachlich unterstützt vom LfU.

Hinweise

Diese Verordnung tritt am 22. März 2026 in Kraft. Mit Ausnahme von Artikel 4 Absätze 3 und 4 (Biologische Abbaubarkeit) gilt sie ab dem 23. September 2029.

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien wird durch Art. 35 Satz 1 dieser Verordnung mit Wirkung vom 23. September 2029 aufgehoben. Es gelten Übergangsbestimmungen.

Die wichtigsten Neuerungen der Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside sind:

  • Einführung eines digitalen Produktpasses für Detergenzien
  • Spezifische Anforderungen an Detergenzien, die gezielt zugesetzte Mikroorganismen enthalten
  • Regelungen für den Nachfüllverkauf von Detergenzien
  • Erweiterte und strengere Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit, wobei die konkreten Kriterien über delegierte Rechtsakte noch festzulegen sind.