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Vorgaben für Energieaudits

Quelle: GUTcert, BAFA, LfU

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen des §§ 8ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) veröffentlicht.

3. Änderung am Merkblatt (Stand: 13.02.2019)

  • Überarbeitung des Kapitels „1.1 Hintergrund“
  • Überarbeitung des Kapitels „1.2 Kerninhalte“
  • Überarbeitung des Kapitels „2.3 Stichtag zur Ermittlung des Nicht-KMU-Status“
  • Überarbeitung des Kapitels „3.1 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs“
  • Überarbeitung des Kapitels „3.2 Durchführung des Energieaudits“
  • Überarbeitung des Kapitels „5.1 Stichprobenverfahren des BAFA“
  • Überarbeitung des Kapitels „5.2 Nachweis der Durchführung“
  • Überarbeitung des Kapitels „5.3 Nachweis der Freistellung“
  • Kapitel 5.4 „Nachweis bei Einführung …“ entfällt
  • Überarbeitung Kapitel 6 „Bußgeldvorschriften“

Neu: Leitfaden zur Erstellung von Energieautitberichten

Neu ist der Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des BAFA.
Die Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis hatten gezeigt, dass bei den Anforderungen an Energieaudits Verbesserungsbedarf besteht, um die Qualität der Energieauditberichte zu erhöhen.