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FKG und FKA - die Landeshauptstadt München fördert Klimaneutralität

Quelle: Landeshauptstadt München

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat am 29. Juni 2022 zwei neue Förderprogramme beschlossen. Hierbei handelt es sich um das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) und das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (FKA).
Am 13. Februar 2023 ist eine aktualisierte Version des FKG in Kraft getreten. Für das Förderprogramm FKA können Sie ab dem 01. April 2023 Anträge stellen.

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Das neue Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude löst das bisherige Programm Energieeinsparung (FES) ab. Es fördert energieeinsparende Maßnahmen im Stadtgebiet München bei Neubauten und Bestandsgebäude. Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer von Wohngebäuden und bei Photovoltaik auch Anlagenbetreiber. Die neue Förderrichtlinie tritt in zwei Stufen in Kraft.

1. Stufe ab dem 20. Juli 2022:
  • Förderung für die "Energetische Sanierungsberatung",
  • BEG-gekoppelte Förderung "Effizienzhaus im Bestand",
  • unabhängige Förderung "Effizienzhaus im Neubau" und
  • Bonusmaßnahmen "Energetische Fachplanung und Baubegleitung" und "Nachwachsende Rohstoffe".
2. Stufe ab dem 4. Oktober 2022:
  • Beantragung der restlichen im Richtlinienheft des Förderprogramms aufgeführten Fördermaßnahmen möglich (Einzelmaßnahmen, Passivhaus, Photovoltaik sowie die zugehörigen Bonusmaßnahmen)

Änderungen im Richtlinienheft zum Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) zum 13. Februar 2023

Es wurden redaktionelle Ergänzungen bzw. Präzisierungen in der Richtlinie vorgenommen, welche sich aus den Erfahrungen des Tagesgeschäfts seit Inkrafttreten des neuen Förderprogramms ergaben. Die bestehenden Fördersätze sind von den Änderungen nicht betroffen. Anpassungen erfolgten in den Kapiteln 1 »Energieberatung«, 2 »Einzelmaßnahmen«, 3 »Sanierungsstandards – BEG-gekoppelt«, 5 »Photovoltaikanlagen« sowie im Abschnitt »Antragsstellung und Antragsabwicklung (allgemeineHinweise).

Infoveranstaltung zum Förderprogramm
Das Bauzentrum München stellt in einer Online-Informationsveranstaltung das neue Förderprogramm vor.
Donnerstag, den 16. März 2023 von 18:00 Uhr – 19:00 Uhr
Eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie über den Link unten.


Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Förderprogramm Energieeinsparung
Bayerstraße 10
80333 München
fes.rku@muenchen.de

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (FKA)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Gewerbetreibende und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Gefördert weden folgende Fahrzeugtypen (25 % der Nettokosten bis zur maximalen Förderhöhe):
  • E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e und L7
  • Lastenpedelecs
  • Lastenfahrräder
  • Radanhänger
Nicht gefördert werden Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und Segways.

Außerdem wird die Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten) mit 40 % der Nettokosten bis zur maximalen Förderhöhe gefördert. Ebenfalls kann nach dieser Richtlinie auch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität, für Vorhaben, die im Stadtgebiet München liegen, gefördert werden (80 % der Nettokosten, höchstens 4.500 Euro).

Die Förderrichtlinie tritt ab dem 01. April 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Seit dem 01. Juli 2022 ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich, wenn eine Freigabe der Fachabteilung vorliegt.

Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG E-Mobilität
Bayerstraße 28a
80335 München
emobil.rku@muenchen.de