Förderprogramm CO2-Differenzverträge - Anträge für das Gebotsverfahren bis 07. September 2026 stellen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte über die Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge die Dekarbonisierung der Industrie voranbringen. Durch den Abschluss von CO2-Differenzverträgen mit großen CO2-Emittenten in der Industrie werden die Mehrkosten einer klimafreundlichen Produktion über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen. Unternehmen der energieintensiven Industrie können sich bis zum 07. September 2026 für einen CO2-Differenzvertrag bewerben.
Mit CO2-Differenzverträgen möchte die Bundesregierung Unternehmen unterstützen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden. Neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen der geförderten Industrie werden auch Anreize gesetzt, die hierfür erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen. Die Laufzeit der Verträge beträgt 15 Jahre.
Im Bundesanzeiger vom 08. Mai 2026 wurde die Richtlinie zur Förderung von CO2-armen Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2-Differenzverträge (Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge – FRL CCfD) vom 04. Mai 2026 veröffentlicht.
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs zum Gebotsverfahren 2026 startete am 04. Mai 2026 das Gebotsverfahren. Die Teilnahme am Gebotsverfahren bis zum 07. September 2026 möglich.
Am Gebotsverfahren 2026 können nur Vorhaben teilnehmen, die im vergangenen Jahr am entsprechenden vorbereitenden Verfahren (Vorverfahren) 2026 teilgenommen haben.
Im Mai und Juni 2026 fanden bereits digitale Sprechstunden zu den CO2-Differenzverträgen mit folgenden Schwerpunkten statt.
- Zahlungsfluss und Dynamisierung
- Referenzsysteme
- Neuer Förderschwerpunkt CCS und CCU
- CCfD C-Level-Pitching
- Vorstellung der Förderrichtlinie: zentrale Neuerungen
Am 16 Juni 2026 findet ein Web-Seminar mit dem Fokusthema "Antragsstellung und Gebotsberechnung" statt. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus energieintensiven Industriezweigen, deren Produktionsprozesse unter das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) fallen. Dazu zählen unter anderem Branchen wie die Papier-, Chemie-, Metall-, Glas- und Zementindustrie.
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