EmpCo‑Richtlinie: Neue Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation
Quelle: EK, EU, BMJV

Mit der EmpCo-Richtlinie verschärft die EU am 27. September 2026 die Regeln für irreführende Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Vage Begriffe wie „klimaneutral“, „energieeffizient“ oder „umweltschonend“ sind künftig nur mit entsprechendem Nachweis zulässig. Für Unternehmen bedeutet das: Umweltaussagen müssen belegt, transparent und nachvollziehbar sein.
Die europäischen Vorgaben werden in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Am 19. Februar 2026 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Anforderungen von Unternehmen angewendet werden.
Was ist die EmpCo-Richtlinie ?
Die Richtlinie “Empowering Consumers for the Green Transition”, kurz EmpCo, zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden ökologischen und sozialen Werbeaussagen zu schützen und ihnen nachhaltige Kaufentscheidungen zu ermöglichen.Was regelt die EmpCo-Richtlinie ?
Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen für die Nachhaltigkeitskommunikation. Sie schafft Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel sowie zuverlässige Produktinformationen.Wesentliche Verbote
- Allgemeine Umweltaussagen ohne entsprechenden Nachweis (z. B. „umweltfreundlich“, „energieeffizient“, „biologisch abbaubar“)
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem basieren oder nicht von öffentlichen Stellen ausgegeben werden
- Aussagen zur Umweltwirkung des gesamten Produkts/ Unternehmens, obwohl diese nur für einzelne Komponenten zutreffen
- Aussagen zu neutralem, reduziertem oder positivem Treibhausgasausstoß, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen (z. B. „klimaneutral“, „klimaschonend“, „CO2-neutral“)
- Umweltaussagen über künftige Umweltleistungen ohne Nachweis (z. B. „klimaneutral bis 2030“)
- Hervorhebung gesetzlich vorgeschriebener Produkteigenschaften als Besonderheit (z. B. Nichtverwendung gesetzlich verbotener Stoffe)
- Darstellung von Produkten als reparierbar, obwohl dies nicht zutrifft (z.B. Spezialwerkzeug notwendig, oder Ersatzteile nicht unmittelbar zu beschaffen).
Wer ist von der EmpCo-Richtlinie betroffen?
Die EmpCo‑Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die in der Europäischen Union Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen oder bewerben.Für weiterführende fachliche Informationen zur EmpCo-Richtlinie steht ein Fachwissen zur Verfügung.
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Weiterführende Informationen
Links
- IZU-Recht und Vollzug: UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Eur-Lex: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen
- Europäischen Kommission: Fragen und Antworten zur EmpCo‑Richtlinie (EN)
