SBTi Corporate Net-Zero Standard 2.0: Neue Anforderungen verändern die Klimastrategie von Unternehmen

Quelle: SBTi

Mit der Version 2.0 des Corporate Net-Zero Standards hat die Science Based Targets Initiative (SBTi) ihr Regelwerk für wissenschaftsbasierte Klimaziele grundlegend überarbeitet. Die Neuerungen gehen deutlich über eine Anpassung der Zielberechnung hinaus: Unternehmen müssen künftig stärker nachweisen, wie sie ihre Klimaziele umsetzen, welche Maßnahmen tatsächlich wirken und wie belastbar ihre Emissionsdaten sind.
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Bildquelle: Logo Science Based Targets Initiative

Umfassende Neuerungen in Version 2.0 des SBTi Corporate Net-Zero Standard

Die neue Version 2.0 ist eine umfassende Überarbeitung des bisherigen Standards. Nach Angaben der SBTi sind 42 Prozent der Abschnitte vollständig neu, während weitere 58 Prozent gegenüber der Vorgängerversion verändert wurden. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt: Klimaziele sollen nicht mehr nur ambitioniert und wissenschaftsbasiert sein, sondern auch im operativen Geschäft nachvollziehbar umgesetzt und überprüfbar werden.
Für Unternehmen bedeutet das einen Perspektivwechsel. Entscheidend ist künftig nicht allein, welches Netto-Null-Ziel gesetzt wurde, sondern zunehmend auch, wie dieses Ziel erreicht wird und ob die dafür eingesetzten Maßnahmen belastbar nachgewiesen werden können.

Neue Kategorisierung: Unterschiedliche Anforderungen für A- und B-Unternehmen
Mit Version 2.0 führt die SBTi erstmals eine Differenzierung nach Kategorie A und Kategorie B ein. Damit soll berücksichtigt werden, dass Unternehmen je nach Größe, Emissionsniveau und wirtschaftlichem Kontext unterschiedliche Möglichkeiten und Herausforderungen bei der Dekarbonisierung haben. Zur Kategorie A zählen grundsätzlich größere Unternehmen – etwa Unternehmen mit mindestens 450 Millionen Euro Umsatz oder 1.000 Vollzeitbeschäftigten sowie Unternehmen in einkommensstarken Ländern, die bestimmte Größen- oder Emissionsschwellen überschreiten. Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden der Kategorie B zugeordnet.

Scope 1 und Scope 2 werden getrennt betrachtet
Eine der relevantesten Änderungen betrifft die direkten und energiebezogenen Emissionen. Während Version 1.3.1 noch ein gemeinsames Ziel für Scope 1 und Scope 2 ermöglichte, verlangt Version 2.0 getrennte Ziele mit jeweils vollständiger Abdeckung. Unternehmen können Fortschritte in einem Bereich damit nicht mehr durch Verbesserungen im jeweils anderen Bereich kompensieren.
Für Unternehmen bedeutet das, dass die Dekarbonisierung von eigenen Anlagen und Prozessen einerseits und die Transformation des Energiebezugs andererseits künftig noch stärker getrennt geplant und gesteuert werden müssen. Gerade Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen sollten deshalb prüfen, wie belastbar ihre bisherige Scope-2-Strategie ist und welche Rolle beispielsweise kohlenstoffarmer Strom, Strombezugsverträge und Herkunftsnachweise künftig spielen können.
Scope 3: Fokus auf die tatsächlich wesentlichen Emissionen
Auch bei Scope 3 verändert sich der Rahmen grundlegend. Statt mit festen Abdeckungsquoten zu arbeiten, orientiert sich Version 2.0 stärker an der tatsächlichen Emissionsrelevanz. Grundsätzlich müssen diejenigen Scope-3-Kategorien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der Emissionen aus den Kategorien 1 bis 14 ausmachen. Bestimmte Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch begründet und transparent offengelegt werden.
Damit wird die Qualität der Emissionsdaten zu einer entscheidenden Voraussetzung für die Klimazielsetzung.

Von der Zielsetzung zur Umsetzung: Maßnahmen werden wichtiger
Eine weitere zentrale Neuerung ist die sogenannte Implementierungshierarchie. Version 2.0 legt stärker fest, welche Maßnahmen zur Erreichung von Klimazielen eingesetzt werden können und welche Priorität sie haben. Vorrang haben direkte Emissionsminderungen auf Aktivitätsebene.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Klimastrategie darf sich nicht auf den Kauf von Zertifikaten oder die rechnerische Kompensation von Emissionen beschränken. Im Mittelpunkt stehen konkrete Veränderungen im eigenen Geschäft – etwa bei Energieversorgung, Produktion, Beschaffung, Anlagen oder Geschäftsmodellen.

Mehr Verantwortung für die Unternehmensführung
Mit Version 2.0 wird Klimaschutz zudem stärker zu einer Frage der Unternehmensführung. Governance wird erstmals als eigenständiges Kriterium verankert. Gefordert werden unter anderem eine klare Verantwortung auf Leitungsebene, ein Transitionsplan und entsprechende Offenlegung.
Die Verantwortung für wissenschaftsbasierte Klimaziele liegt damit nicht mehr ausschließlich bei Nachhaltigkeits- oder ESG-Teams. Geschäftsführung und Unternehmensleitung müssen stärker dafür einstehen, dass Klimaziele in die operative und strategische Unternehmenssteuerung integriert werden.

Prüfung und Nachweisführung gewinnen deutlich an Bedeutung
Damit verschiebt sich der Aufwand deutlich von der reinen Zielberechnung hin zur Nachweisführung. Unternehmen, die ihre Emissionsdaten bislang überwiegend manuell oder mit wenig standardisierten Prozessen erfassen, müssen ihre Daten- und Dokumentationsprozesse entsprechend weiterentwickeln.

Neue Regeln für Restemissionen und Kohlenstoffentnahmen

Auch der Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen wird konkreter geregelt. Version 2.0 schafft ein strukturiertes Rahmenwerk für Klimabeiträge und Kohlenstoffentnahmen. Für Kategorie-A-Unternehmen wird die Verantwortung für Kohlenstoffentnahmen ab 2035 verbindlich. Gleichzeitig definiert der Standard detailliertere Anforderungen an Speicherdauer, Doppelzählung und die Anrechnung von Entnahmen.
Damit wird deutlicher zwischen tatsächlicher Emissionsreduktion und der später notwendigen Neutralisierung verbleibender Emissionen unterschieden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Carbon Removal langfristig strategisch mitgedacht werden sollte – allerdings nicht als Ersatz für die notwendige Reduktion der eigenen Emissionen.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Der Corporate Net-Zero Standard V2.0 ist weit mehr als eine Aktualisierung bestehender Anforderungen. Er ordnet die wissenschaftsbasierte Klimazielsetzung grundlegend neu und verschiebt den Schwerpunkt von der Zielsetzung hin zur Umsetzung, Governance und Nachweisführung.
Für Unternehmen bedeutet das zunächst mehr Anforderungen: Emissionsdaten müssen belastbarer sein, Scope 1 und Scope 2 getrennt gesteuert werden, wesentliche Scope-3-Emissionen müssen gezielt adressiert werden und Klimamaßnahmen müssen zunehmend nachvollziehbar belegt werden.
Gleichzeitig eröffnet Version 2.0 auch neue Spielräume. Unternehmen können ihre Klimastrategie stärker auf die tatsächlich relevanten Emissionsquellen ausrichten und unterschiedliche Transformationspfade nutzen. Wer die neue Systematik frühzeitig in Datenmanagement, Governance und operative Maßnahmen übersetzt, kann die Übergangsphase nutzen, um seine Klimastrategie nicht nur SBTi-konform, sondern auch robuster und strategisch wirksamer aufzustellen.

Die neue Version ist bereits veröffentlicht
Für die praktische Umstellung gibt es allerdings eine Übergangsphase: Version 1.3.1 bleibt für die Zielsetzung zunächst verfügbar; ab dem 1. Februar 2027 können Unternehmen während der Übergangsphase zwischen den Versionen wählen. Ab dem 1. Februar 2028 müssen neue Zielsetzungen mit Version 2.0 übereinstimmen.