BayWiVG - Bayerisches Gesetz über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften
Vollzitat: Bayerisches Gesetz über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2005 (GVBl. S. 17, BayRS 700-2-W), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 663) geändert worden ist
Volltext (Bayerische Staatskanzlei)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten bayerischer Behörden für folgende Bereiche:
- Teil 1 Regulierungskammer
- Teil 2 Wirtschaftliche Vorschriften
- Teil 3 Vergaberechtliche Vorschriften
- Teil 4 Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Anlagen
Für wen gilt die Regelung?
Das Gesetz gilt für bayerische Behörden.
Wer ist zuständig?
Für den Erlass des Gesetztes ist die Bayerische Staatsregierung zuständig.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 23. Dezember 2025
(Inkrafttreten am 01. Januar 2026)
Es wird ein Teil 4 "Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Anlagen" eingefügt. Betreiber neuer Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen Gemeinden verpflichtend beteiligen. Der Wert einer solchen Beteiligung muss zwischen 0,2 und ca. 0,3 Cent pro kWh liegen. Umgesetzt werden kann die Beteiligung als Direktzahlung oder als individuelle Vereinbarung zwischen Vorhabensträger und Gemeinde.
Es wird ein Teil 4 "Beteiligung an Erneuerbare-Energien-Anlagen" eingefügt. Betreiber neuer Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen Gemeinden verpflichtend beteiligen. Der Wert einer solchen Beteiligung muss zwischen 0,2 und ca. 0,3 Cent pro kWh liegen. Umgesetzt werden kann die Beteiligung als Direktzahlung oder als individuelle Vereinbarung zwischen Vorhabensträger und Gemeinde.
- Bayerische Staatsregierung: Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt GVBl. Nr. 24/2025 vom 30. Dezember 2025
- Bayerische Staatsregierung: Bayerische Beteiligungsregelung für neue Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen tritt Anfang 2026 in Kraft
- StMWi: Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen
