GeoBG - Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Vollzitat: Geothermie-Beschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348, S. 2)
 

Was wird geregelt?

Das GeoGB schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Ausbau einer Infrastruktur

  • für die Aufsuchung, die Gewinnung sowie die Nutzung von Geothermie,
  • für den Ausbau von Wärmepumpen und
  • von Wärmespeichern.
Es soll einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, zur Versorgungssicherheit und zur Ausschöpfung des vorhandenen geothermischen Potenzials leisten, um die sichere und umweltverträgliche Aufsuchung, Gewinnung und Nutzung treibhausgasneutraler Wärme und Kälte sicherzustellen.

Für wen gilt die Regelung?

Das Gesetz legt fest, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Anlagen bis auf Weiteres im überragenden öffentlichen Interesse liegen, sowie der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Insofern können Genehmigungen für solche Anlagen leichter erteil werden bzw. können Belange von Betroffenen, welche gegen solche Vorhaben sprechen, leichter abgewägt werden.
Außerdem wird der vorzeitige Beginn von solchen Vorhaben geregelt sowie die Duldung von seismischen Erkundungen auf Privatgrund.
Insofern sind Privateigentümer betroffen, aber auch Genehmigungsbehörden und die Errichter und Betreiber von Anlagen, die unter das Gesetz fallen.

Wer ist zuständig?

Für die Genehmigung solcher Anlagen sind weiterhin die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden anzufragen. Es ändert sich v.a. die Bewertung solcher Projekte sowie die Abwägung mit anderen Interessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.