Verordnung (EU) 2025/2359 zur Festlegung einer Methode zur Bewertung von Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe

Vollzitat: Delegierte Verordnung (EU) 2025/2359 der Kommission vom 8. Juli 2025 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung einer Methode zur Bewertung der Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch kohlenstoffarme Brennstoffe (ABl. L, 2025/2359, 21.11.2025)
 

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Was wird geregelt?

In dieser Verordnung wird die Methode zur Berechnung der Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe mit Ausnahme wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe festgelegt.

Die Methode zur Bestimmung der Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarme Brennstoffe findet sich im Anhang der Verordnung.

Die Kommission bewertet bis zum 1. Juli 2028 die Auswirkungen der Einführung alternativer Wege, insbesondere zur Berücksichtigung von CO2-armem Strom aus Kernkraftwerken auf der Grundlage geeigneter Kriterien, sowie von Ansätzen zur Berücksichtigung der Treibhausgasemissionsintensität von Strom auf der Grundlage von Mittelwerten.

Für wen gilt die Regelung?

Für Marktakteure im Gas- und Wasserstoffbereich schafft die Verordnung Rahmenbedingungen für die Bewertung und Anerkennung von Emissionseinsparungen.

Wer ist zuständig?

Die Verordnung gibt lediglich eine Berechnungsmethode vor, die in den Energiemärkten bzw. regulatorischen Systemen angewendet werden muss. Die Verordnung ergänzt die Richtlinie 2024/1788, deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erfolgt.

Hinweise

Die delegierte Verordnung wurde am 21. November 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Dezember 2025 in Kraft.