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Allgemeiner Hinweis: Tipps zu Geneh­migungs­verfahren

Tipps zu Geneh­migungs­verfahren

Gebührenerleichterung bei Genehmigungsverfahren

Die Bayerische Staatsregierung schafft durch finanzielle Erleichterungen Anreize zur EMAS-Beteiligung. EMAS-Teilnehmer erhalten in Bayern seit dem 01.09.2001 u.a. eine Gebührenermässigung von 30% in immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Auch bei der Festsetzung der Wassernutzungsentgelte nach BayWG und bei den Gebühren für abfallrechtliche Amtshandlungen sind Ermäßigungen von bis zu 50 % möglich.

Genehmigungsbescheide

Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Gültigkeit Ihrer Genehmigungsbescheide. Führen Sie vor jeder geplanten Änderung ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Behörden und informieren Sie sich über den genauen Inhalt der Antragsunterlagen sowie den zeitlichen Rahmen des Genehmigungsverfahrens. So vermeiden Sie Missverständnisse und zeitaufwendige Nachforderungen der Behörde.

Schwabeninitiative zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Die Schwabeninitiative der Regierung von Schwaben, der IHK und der Kreisverwaltungsbehörden hat sich zum Ziel gesetzt, die Dauer von Genehmigungsverfahren zu verkürzen - das spart den Unternehmern Zeit und Geld. Bisherige Erfolge und die Bausteine der Initiative finden Sie zusammengestellt in einer Broschüre. Die Partner der Schwabeninitiative haben zudem im Rahmen der Schwabeninitiative eine Schlichtungsstelle für immissionsschutz- und wasserrechtliche Verfahren eingerichtet. Sie kann sowohl von Seite der Behörde als auch von den Unternehmen in Konflikten zu Rate gezogen werden.

Zuständigkeiten bei Genehmigungsverfahren

Weitergehende Informationen über Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei der zuständigen Behörde. Sie bieten z.T. auch auf Ihren Internet-Seiten hilfreiche Informationen