Lärm am Arbeitsplatz: Die unterschätzte Gefahr

Quelle: BG ETEM

Lärm gehört in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Wird die Belastung über längere Zeit unterschätzt, kann sie jedoch die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen und zu dauerhaften Hörschäden führen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigt, worauf Unternehmen beim Lärmschutz achten sollten.

Lärmschäden entstehen oft schleichend

Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich meist über Jahre und bleibt lange unbemerkt. Beschäftigte gewöhnen sich häufig an die Geräuschkulisse und nehmen erst spät wahr, dass sie schlechter hören oder Gesprächen nicht mehr gut folgen können. Auch einzelne, besonders laute Arbeitsvorgänge, etwa mit Kreissägen oder Trennschleifern, können das Gehör schädigen. Ein einmal eingetretener Hörschaden lässt sich nicht rückgängig machen.

Fünf Praxistipps für Unternehmen

  1. Lärmbelastung regelmäßig messen: Nur wer die tatsächliche Belastung kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei sollten auch einzelne Arbeitsvorgänge mit besonders hohen Schallpegeln berücksichtigt werden.
  2. STOP-Prinzip anwenden: Lärm sollte möglichst an der Quelle reduziert werden. Vorrang haben leisere Maschinen und Verfahren sowie technische und organisatorische Maßnahmen. Persönlicher Gehörschutz ergänzt diese Maßnahmen.
  3. Verschiedene Gehörschutzlösungen anbieten: Wenn Beschäftigte zwischen unterschiedlichen Schutzsystemen wählen können, steigt die Akzeptanz.
  4. Beschäftigte einbeziehen: Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Praxis helfen dabei, Schutzmaßnahmen zu finden, die im Arbeitsalltag funktionieren und akzeptiert werden.
  5. Über die Folgen aufklären: Informationen über die gesundheitlichen Folgen von Lärm können das Bewusstsein für die Risiken stärken und dazu beitragen, Schutzmaßnahmen konsequent anzuwenden.
Die BG ETEM weist darauf hin, dass Lärmschutz eine Aufgabe der Führungskräfte ist. Unternehmen sollten Lärmbelastungen deshalb frühzeitig erkennen, in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und geeignete Maßnahmen umsetzen.

Bildnachweis: KI-generiert, BayernKI, 08/2026