EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte – EUDR
Quelle: LfU

Nach der „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“, kurz EUDR, müssen Unternehmen nachweisen, dass für ihre Produktion und ihren Vertrieb bestimmter Erzeugnisse und Waren weltweit Wälder weder zerstört noch geschädigt werden. Die Verordnung betrifft die Produkte Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie daraus hergestellte Produkte. Die Vereinfachung und erneute Verschiebung um ein Jahr durch die EU ist am 26. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Was wird geregelt?
Nach der „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“ (englisch: „EU Deforestation Regulation“), kurz EUDR, müssen Unternehmen nachweisen, dass für ihre Produktion und ihren Vertrieb bestimmter Erzeugnisse und Waren weltweit Wälder weder zerstört noch geschädigt werden. Als Nachweis dient eine sogenannte Sorgfaltserklärung. Die VO ist seit Mai 2023 in Kraft und betrifft folgende sieben Produkte und deren Lieferketten: Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie daraus hergestellte Produkte wie Leder, Möbel, Reifen, Druckerzeugnisse oder Schokolade.Was ist das Ziel?
Die EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen sichergehen können, dass Produkte, die sie kaufen, nicht zur weltweiten Zerstörung von Wäldern beitragen. Zudem soll die Verordnung dazu beitragen, Treibhausgas-Emissionen und den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern.Wie ist der aktuelle Stand?
Die Vereinfachung und erneute Verschiebung durch die EU um ein Jahr ist am 26. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen:- Anwendungsstart für große Marktbeteiligte ist der 30. Dezember 2026, für kleine Unternehmen der 30. Juni 2027.
- Nur der sogenannte Erstinverkehrbringer muss eine Sorgfaltserklärung abgeben – beispielsweise nur noch das Unternehmen, das Kakaobohnen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nicht die Schokoladenhersteller. Sogenannte „kleine und kleinste Primärerzeuger“ müssen nur noch eine einmalige und vereinfachte Erklärung abgeben.
- Ausnahme für Druckerzeugnisse: Bücher, Zeitungen und weitere Druckerzeugnisse werden von der Anwendung der Verordnung ausgenommen.
Wie stark ist mein Unternehmen betroffen?
- Die Sorgfaltspflichten hängen ab von:
- der Art des Unternehmens (z. B. Marktteilnehmer oder Händler)
- der Position in der Lieferkette (vorgelagert oder nachgelagert)
- der Unternehmensgröße (Nicht-KMU oder KMU)
KMU sind Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen, im Gegensatz zu Großunternehmen. Die Größe wird anhand von Schwellenwerten bei Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl bestimmt.
Welche Sanktionen gibt es?
Das Produkt darf nicht auf dem EU-Markt verkauft werden und muss aus dem Handel entfernt werden. Es droht zudem ein Bußgeld von bis zu 4 Prozent des EU-Umsatzes. Positiv: Die Sorgfaltserklärung schützt den Marktzugang.Die Sorgfaltserklärung:
Unternehmen dürfen Dritte mit der Abgabe der Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem bevollmächtigen oder beauftragen. Die benötigten GPS-Daten der Agrar- und Waldflächen liegen in der Regel bereits vor, weil sie beispielsweise für Förderprogramme oder den Bezug von EU-Agrarsubventionen erfragt werden. Andernfalls lassen sich die GPS-Daten der Produktionsflächen mit überschaubarem Aufwand kurzfristig beschaffen, etwa mit Google Maps.
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