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Global Compact der Vereinten Nationen

Quelle: UN Global Compact, DGCN

Der United Nations Global Compact (UNGC) ist eine globale Initiative der Vereinten Nationen, die im Jahr 2000 gegründet wurde. Sie unterstützt Unternehmen dabei, sich freiwillig zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruption zu bekennen. Über 11.500 Unternehmen in rund 150 Ländern sind inzwischen Teil des Global Compact. Damit ist der UNGC das weltweit größte Netzwerk für Corporate Social Responsibility. Unter den Teilnehmenden befinden sich rund 500 deutsche Unternehmen, die die zehn Prinzipien des Global Compact achten. Auch etliche kleine und mittelständische Unternehmen sind vertreten.

Die Prinzipien des UNGC

Der Global Compact basiert auf zehn Grundsätzen, die das Wertesystem und den Geschäftsansatz eines Unternehmens definieren sollen. Die Grundsätze wurden in Übereinkunft mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Internationalen Arbeitsorganisations-Erklärung zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit, der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung und der UN-Konvention gegen Korruption entworfen. Von Mitgliedsunternehmen wird erwartet, dass sie sich an Aktionen und Geschäftspraktiken beteiligen, die dem Planeten und den Menschen zugute kommen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Unversehrtheit gewährleisten.
  • Menschenrechte
  • 01: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten und
    02: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
  • Arbeitsnormen
  • 03: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
    04: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen
    05: Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen, und
    06: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen.
  • Umweltschutz
    07: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
    08: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
    09: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
  • Korruptionsbekämpfung
    10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Die Teilnahme am Global Compact

Der Global Compact ist eine aktionsorientierte Lern- und Dialogplattform. Es werden Praxisbeispiele zur Umsetzung der Prinzipien veröffentlicht und gefördert. Er stützt sich auf das freiwillige Engagement der Teilnehmenden – vereinfacht durch einem Minimum an Formalitäten und Bürokratie. Dabei versteht sich der UNGC nicht als Regulierungsinstrument, sondern als offenes Forum für Prozesse und Ideen.

Die Teilnahme ist entweder als unterzeichnendes Unternehmen oder in der Vollversion als teilnehmendes Unternehmen möglich. Je nach Beitrittsform stehen den Unternehmen unterschiedliche Tools und Hilfsmittel, Veranstaltungsteilnahmen, Plattformen und Darstellungsoptionen zur Verfügung. Deutsche Unternehmen werden automatisch Mitglied des Deutschen Global Compact Netzwerkes (DGCN) und haben hier bei beiden Optionen vollen Zugang zu allen Formaten, Angeboten und Vernetzungsmöglichkeiten. Das Engagement innerhalb des Global Compact gestaltet sich vielfältig:

  1. Verpflichtung zur Integration der Global Compact-Prinzipien in Strategien und Operationen und zur Ergreifung von Maßnahmen auf transparente Weise.
  2. Bewertung der Risiken, Chancen und Auswirkungen in allen Themenbereiche des Global Compact.
  3. Definition von Zielen, Strategien und Richtlinien.
  4. Implementierung der Strategien und Richtlinien im gesamten Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette.
  5. Messung und Überwachung der Auswirkungen und Fortschritte.
  6. Kommunikation der Fortschritte und Strategien mit den Stakeholdern.
  7. Bildung von Netzwerken und Partnerschaftsprojekten mit Institutionen der Zivilgesellschaft, Lernforen, Fachpersonal, der UN und anderen Initiativen auf lokaler und nationaler Ebene.

Umsetzung und Berichterstattung

Unternehmen, die dem Global Compact beitreten, verpflichten sich, jährlich über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der Prinzipien und gegebenenfalls der Unterstützung der UN-Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Diese Fortschrittsberichte, auch Communication on Progress (COP) genannt, richten sich nicht an den Global Compact, sondern an die Stakeholder des Unternehmens, also Investierende, Geschäftspartnerinnen, Kunden und Lieferanten, Organisationen und staatliche Stellen. Dabei bietet sich dem Unternehmen die Chance, das Engagement öffentlich sichtbar zu machen.

Der Global Compact ist keine Reporting-Initiative und macht deshalb keine Vorgaben zum Format der Berichterstattung. Die COP soll in die bereits etablierte Nachhaltigkeits- oder Jahresberichterstattung des Unternehmens integriert werden. Damit ein Bericht als COP anerkannt wird kann, muss er lediglich die drei folgenden Elemente beinhalten:
  • Erklärung der Geschäftsführung zum fortdauernden Engagement des Unternehmens im Global Compact und zu weiteren Anstrengungen zur Umsetzung und Förderung der zehn Prinzipien.
  • Beschreibung konkreter Aktivitäten des Unternehmens zur Umsetzung der zehn Prinzipien in jedem der vier Themenfelder des Global Compact. Kann über einzelne Themenfelder nicht berichtet werden, so muss das Unternehmen dies begründen ("report or explain").
  • Messung und Bewertung von Ergebnissen anhand definierter qualitativer und/oder quantitativer Indikatoren für die vier Themenfelder.
KMUs können mit dem sogenannten Express-COP eine deutlich vereinfachte Form der Berichterstattung durchführen und einreichen.

Beitritt in vier Schritten

Für KMU ist die Basisteilnahme dabei kostenlos. Umsatzstarke Unternehmen und Vollteilnehmer zahlen einen Jahresbeitrag, der je nach Umsatzstärke und Unternehmensgröße variiert. Der Beitritt ist ohne großen Aufwand zu schaffen:
  1. Teilnahmeantrag online ausfüllen und zusammen mit der unterschriebenen Beitrittserklärung digital versenden.
  2. Öffentliche Bekanntgabe z. B. durch eine Pressemitteilung Ihres Unternehmens.
  3. Einbindung der zehn Prinzipien in die tägliche Arbeit, die Strategie und Kultur des Unternehmens.
  4. Regelmäßige Berichterstattung (COP)

Global Compact 100

2013 hat die Initiative den Index Global Compact 100 eingeführt. Der Index listet 100 finanzstarke Aktiengesellschaften, die Mitglieder des Global Compact sind. Der Index wird jährlich aktualisiert.