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Lehrgänge nach neuem Verfüll-Leitfaden
In Bayern werden zuverlässige und kompetente Anbieter von Fortbildungslehrgängen für Fremdüberwacher von Gruben, Brüchen und Tagebauen benötigt.
Mit der Fortschreibung des Verfüll-Leitfadens traten zum 01.03.2020 auch neue Regelungen für die Fremdüberwachung von Gruben, Brüchen und Tagebauen in Kraft. Es werden in diesem Zusammenhang auch Anforderungen an die Fachkunde von Sachverständigen gestellt, die die Fremdüberwachung von mehreren hundert Verfüllstellen in Bayern durchführen. Diese Sachverständigen müssen zukünftig – nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren – die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach Anlage 17 Verfüll-Leitfaden nachweisen. Für die Anerkennung dieser Fachkundelehrgänge ist das LfU gemäß Abschnitt 3 Anlage 17 Verfüll-Leitfaden zuständig.
Interessenten, die in Zukunft diese Lehrgänge anbieten möchten, sind eingeladen, sich an das LfU als zuständige Anerkennungsstelle zu wenden und einen Antrag einzureichen. Für einen gelingenden Vollzug des Verfüll-Leitfadens ist es hilfreich, wenn Lehrgangsträger uns frühzeitig über entsprechende Planungen informieren.
Kontakt mit uns nehmen Sie auf über: poststelle@lfu.bayern.de.