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Information zu Genehmigungsantrag und Strahlenpass

Quelle: LfU

Zum Personenkreis, die einen Strahlenpass führen müssen, gehören neben den Beschäftigten in fremden Anlagen gem. § 25 StrlSchG auch Personen, die anmeldepflichtige Betätigungen gem. § 129, Abs. 3 StrlSchG, in fremden Betriebsstätten durchführen.

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