Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Glossar

N

Nachfinanzierung

Nachfinanzierung ist die Bewilligung von Fördergeldern für bereits durchgeführte Vorhaben, d.h. bei bereits erfolgter Investition. Sie ist im Rahmen der meisten Förderprogramme allerdings nicht möglich.

Nachrangdarlehen / Nachrangtranche

Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass natürliche Personen als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens haften. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

NKBF98

NKBF98 sind Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesminis-teriums für Bildung und Forschung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie beschreiben die Bedingungen und Aufla-gen, die an die Erteilung der Zuwendung gebunden sind. Der geförderte Projektteilnehmer muss nach diesen Nebenbestimmungen einen Verwer-tungsplan für die erhaltenen Mittel vorlegen.