Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Glossar

S

Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignungen können bei der Gewährung von Krediten relevant sein. Es handelt sich um einen Vertrag durch den ein Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder an einer Sachgesamtheit (z.B. Warenlager) übergibt. Eigentümer wird hierdurch der Gläubiger, der Schuldner bleibt allerdings im Besitz der Sache.

Subvention

Subventionen sind Zuwendungen, die ein Träger der öffentlichen Verwaltung einer Privatperson/einem Unternehmen unmittelbar gewährt, um damit einen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck zu erreichen. Es kann sich dabei um Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften handeln.

Subventionswert

Unter "Subventionswert" versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus einer Subvention zieht. Bei Zuschüssen stellt die Höhe des Zuschusses den Subventionswert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Subventionswert als Zinsvorteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet.