Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Glossar

V

Verwertungsplan

Der Verwertungsplan dient zu Beginn des Projektes dazu, die Forschungsfragestellungen auf einen Förderantrag hin zu präzisieren, den Forschungsbedarf zu begründen und das Forschungsengagement zu rechtfertigen. Die Zielstellung des Verwertungsplans verän-dert sich im Verlauf des Projektes dann immer stärker in Richtung "praktische Verwertung" der erarbeiteten Forschungsergebnisse.

Vorbeginnklausel

Die Inanspruchnahme vieler Förderprogramme setzt voraus, dass der Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei der dafür zuständigen Stelle eingereicht wurde. Die Nachfinanzierung eines Vorhabens ist in diesem Fall nicht möglich.

Vorhabensbeginn

Als Vorhabensbeginn gilt beispielsweise der Abschluß eines Kauf- oder Leistungsvertrages, der erste Spatenstich bei Bauvorhaben oder die Lieferung von Maschinen/Waren. Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen, wie die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister bzw. die Handwerksrolle stellen keinen Vorhabensbeginn dar.