Glossar
zinsverbilligte Darlehen
Es gibt verzinsliche und zinslose Darlehen. Ein zinsverbilligtes Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Zinssätze im Vergleich zu dem von der EU festgelegten Referenzzins günstiger ausfallen.
Zuschuss
Bei Zuschüssen verzichtet der Geldgeber auf die Rückzahlung des gewährten Betrages. Die Zuschüsse verringern den Restfinanzierungsbedarf. Sie sind bilanztechnisch als außerordentlicher Ertrag zu behandeln.