Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Hinweise

Tipps zu Fördermitteln

Beratung ist notwendig

Die Förderfibel Umweltschutz und Energie ist ein Leitfaden, um sich in dem häufig zitierten "Dschungel" der Förderprogramme zurechtzufinden. Sie dient als Vorbereitung auf das gezielte und auf ein spezielles Vorhaben zugeschnittene Beratungsgespräch. Denn erst die detaillierte Beratung erlaubt schließlich eine Aussage darüber, ob für ein bestimmtes Vorhaben Fördermittel gewährt werden können.

Kümmern Sie sich bereits frühzeitig um ein Beratungsgespräch!

Je eher Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, umso besser. So vermeiden Sie, dass Fristen verstreichen und bestimmte Fördermöglichkeiten nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Der Punkt Ansprechpartner hilft Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit einem Berater. Zusätzlich können Sie von den Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsfördergesellschaften und den Banken beraten werden.

Bereiten Sie sich umfassend auf das Beratungsgespräch vor!

Um zu vermeiden, dass die wichtigsten Fragen erst nach der Beratung auftauchen, ist es wichtig, sich bereits vor dem Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu informieren. Hier hilft Ihnen die Förderfibel. Prüfen Sie auch die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Speziell bei der Beantragung von Förderkrediten ist beispielsweise meistens ein Gesamtfinanzierungsplan vorzulegen, der gemeinsam mit der Hausbank ausgearbeitet werden sollte.

Auf den Antrag kommt es an!

Stellen Sie den Antrag möglichst früh!

Je früher der Förderantrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher ist eine Förderzusage. Bei öffentlichen Fördermaßnahmen gilt in der Regel das "Windhundverfahren", d.h. die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, bis die vorgesehenen Haushaltsmittel erschöpft sind. Danach ist eine Förderung nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass die Anträge meist vor der Durchführung des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden müssen. Bei Baumaßnahmen ist hier der Baubeginn bzw. die Auftragsvergabe, bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter ebenfalls die Auftragsvergabe/Bestellung und bei anderen Vorhaben der Vertragsabschluss ausschlaggebend. Nachfinanzierungen und Umschuldungen werden nicht gefördert. In diesem Zusammenhang ist ferner zu bedenken, dass auch die Bearbeitung der Förderanträge Zeit kostet. Häufig vergehen dabei mehrere Monate. Daher sollten Sie möglichst früh einen Förderantrag stellen und sich schnellstmöglich über neue Förderprogramme und Änderungen bestehender Programme informieren.
Berücksichtigen Sie schließlich, dass bei der Beantragung staatlicher Fördermittel Antragsfristen einzuhalten sind und dass auch die Förderprogramme an sich befristet sein können.

Förderprogramme haben Förderkonditionen

Informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen!

Die Förderkonditionen, insbesondere Zinssätze und Auszahlungskurse der Darlehensprogramme, können sich täglich ändern. Die aktuellen Konditionen sind bei den Kreditinstituten zu erfragen. KfW, DtA und LfA beispielsweise stellen die Informationen online zur Verfügung.

Sichern Sie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens!

Bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel ist die Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch genügend Eigenkapital sicherzustellen. In der Regel übernimmt die Hausbank die Primärhaftung für öffentliche Kredite. Diese Kredite sind daher banküblich abzusichern, z.B. durch Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Wertpapiere, usw. Oft ist eine Absicherung auch durch öffentliche Bürgschaften möglich.

Verschaffen Sie sich rechtliche Sicherheit!

Über alle subventionserheblichen Tatsachen müssen richtige und vollständige Angaben gemacht werden. Bei Falschaussagen droht eine Freiheits- oder Geldstrafe nach §264 Strafgesetzbuch.

Verwenden Sie Fördermittel nur für den festgelegten Zweck!

Die Verwendung der Fördermittel muß generell gegenüber der zuständigen Stelle nachgewiesen werden. Es besteht Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht. Werden Mittel anderweitig verwendet, können sie zurückgefordert werden.