Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Erneuerbare Energien - Premium Innovationsförderung, Nahwärmenetze, Tiefengeothermie, Große Biomasseheizungen, Große thermische Solaranlagen (KfW-Programme 271, 272, 281, 282)

Letzte Aktualisierung: 20.11.2023

Antragsberechtigte

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (KMU), welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen
  • Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten
  • Großunternehmen bei besonders förderwürdigen Maßnahmen
  • Eigens für die Umsetzung des Vorhabens zur Nutzung erneuerbarer Energien gegründete Projektgesellschaften
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlichkeitswirksam vorstellen

Verwendungszweck

Die Innovationsförderung kann für besonders innovative Technologien zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien, die besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, gewährt werden. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Große thermische Solaranlagen
  • Große Biomasseheizungen
  • Große effiziente Wärmepumpen
  • Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung (KWK-Anlagen)
  • Nahwärmenetze
  • Errichtung und Erweiterung großer Wärmespeicher
  • Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität
  • Biogasleitungen
  • Tiefengeothermie (Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie ab 400 m Bohrtiefe)

Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Vorhabens zu stellen. Planungsleistungen dürfen erbracht werden.

Private/privatrechtliche Kreditnehmer stellen ihren Antrag bei der Hausbank. Bei öffentlich-rechtlichen Kreditnehmern erfolgt die Antragstellung direkt bei der KfW. Als Programmnummer sind die 270, 271, 272 bzw. bei Krediten an kleine Unternehmen (KU) die 281, 282 sowie bei Förderungen für Projektgesellschaften die 086 anzugeben.

Die Anträge liegen den Kreditinstituten vor oder können online unter dem Link der KfW direkt ausgefüllt werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt über ein Darlehen in Kombination mit Tilgungszuschüssen. Es stehen verschiedene Kreditlaufzeiten zur Verfügung. Der Finanzierungsanteil des Förderkredits beträgt bis zu 100 % (80 % bei Tiefengeothermie) der Nettoinvestitionskosten bei einer Auszahlung von 96 %, i.d.R. max. 25 Mio. € pro Vorhaben. Die aktuellen Konditionen finden Sie im Merkblatt der KfW bzw. unter dem Link der KfW-Bank.

Verschiedene Tilgungszuschüsse sind möglich (siehe Merkblatt der KfW).

Hinweise

  • Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Investor, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die geförderte Investitionsmaßnahme durchgeführt wird (Ausnahme: Energiedienstleister). Bei Contractingvorhaben wird die Antragsberechtigung des Energiedienstleisters (auch Contractor oder Contracting-Geber genannt) abgestellt.
  • Investoren sind nur antragsberechtigt, wenn sie auch gleichzeitig die Betreiber der Anlagen sind. Trifft dies nicht zu, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Investor und Betreiber für das Darlehen gesamtschuldnerisch haften.
  • Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung).
  • Für gewerbliche Antragsteller und freiberuflich Tätige gilt insbesondere zu beachten, dass die KfW in diesem Programm Beihilfen unter dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Antragstellers alternativ unter der "De-minimis"-Verordnung vergibt. Diese Verordnungen verpflichten KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Mehr Informationen können dem "Allgemeinen Merkblatt zu Beihilfen" entnommen werden.

Mehrfachförderung

Eine Kumulation mit KfW-Programmen mit Ausnahme des Programmes "Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie" ist nicht möglich.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kontaktadressen

KfW

Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Telefon +49 (0) 69 74 31 - 0
Fax +49 (0) 69 74 31 - 29 44