Mobilfunkpakt Bayern Folgeprojekt zur Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder (FEE-2-Projekt)
Antragsberechtigte
Kommunen
Verwendungszweck
Die Förderung soll dazu beitragen, durch Beratungen und Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) betreffend der elektromagnetischen Felder kritisch zu begleiten und die Transparenz in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung) zu verbessern.
Die Förderung ist damit ein weiterer Baustein im Konzept der Staatsregierung für einen vorsorgenden Umweltschutz im Bereich Mobilfunk.
Antragstellung
Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberfranken.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen gefördert.
Die Zuweisung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 Prozent und der bayerische Staat 33 Prozent.
Hinweise
Mit der Durchführung/Auftragsvergabe der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden (Nr. 1.3 Satz 1 VVK).
Mehrfachförderung
Für Maßnahmen, die nach diesen Fördergrundsätzen gefördert werden, darf keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen im Internet
Kontaktadressen
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth