Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Mobilfunkpakt Bayern Folgeprojekt zur Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder (FEE-2-Projekt)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2024

Antragsberechtigte

Kommunen

Verwendungszweck

Die Förderung soll dazu beitragen, durch Beratungen und Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) betreffend der elektromagnetischen Felder kritisch zu begleiten und die Transparenz in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung) zu verbessern.
Die Förderung ist damit ein weiterer Baustein im Konzept der Staatsregierung für einen vorsorgenden Umweltschutz im Bereich Mobilfunk.

Antragstellung

Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberfranken.

 

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal die tatsächlichen Aufwendungen gefördert.

Die Zuweisung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 Prozent und der bayerische Staat 33 Prozent. 

Hinweise

Mit der Durchführung/Auftragsvergabe der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden (Nr. 1.3 Satz 1 VVK).

Mehrfachförderung

Für Maßnahmen, die nach diesen Fördergrundsätzen gefördert werden, darf keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen im Internet

StMUV: Informationen zum Mobilfunkpakt Bayern

Kontaktadressen

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon +49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258