ELENA - European Local ENergy Assistance Programm für Energieeffizienzinvestitionen
Letzte Aktualisierung: 17.02.2023
Antragsberechtigte
Öffentlicher Sektor
- EU-Länder
- Staatliche Organisationen
- Regionale und kommunale Gebietskörperschaften
- Öffentliche Unternehmen
- Finanzinstitutionen
Privater Sektor
- Priatwirtschaftliche Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben planen und unterstützen (wie Verbände, öffentlich- private Einrichtungen, Banken)
- Andere private Verbände (wie soziale Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften)
Verwendungszweck
ELENA unterstützt über drei separate Budgets folgende Bereiche:
- Energieeffizienz (z. B. Energieeffizienzvorhaben in Wohn- und Nichtwohngebäuden, gebäudeintegrierte erneuerbare Energien, öffentliche Beleuchtung, Nah- und Fernwärme, intelligente Netze)
- Nachaltiges Wohnen (energetische Sanierungen und Erneuerbare-Energien-Projekten in Ein- und Mehrfamilienhäuser, Sozialwohnungen)
- Stadtverkehr und Mobilität (Investitionen in innovative Lösungen, die den Einsatz alternativer Kraftstoffe im Stadtverkehr fördern oder Investitionen in die breite Einführung neuer, energieeffizienterer Verkahrslösungen in städtischen Gebieten)
Antragstellung
Endbegünstigte (z.B. Kommunen) können einen ELENA Zuschuss nur durch teilnehmende Finanzintermediäre (z.B. KfW) oder teilnehmende Koordinierungsstellen beantragen. Der Antrag für einen Zuschuss geht immer mit einem Antrag auf Finanzierung des Investitionsprojektes einher.
Art und Höhe der Förderung
Abhängig von Art der Maßnahme:
- Projektentwicklungsdienste für Projekte auf dem Gebiet Energieeffizienz und erneuerbare Energie in Kommunen und Regionen, die für die EIB–European Local Energy Assistance (EIB-ELENA Fazilität) in Frage kommen. Förderung i. d. R. bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Die Gesamtinvestitionskosten müssen mind. 20 mal so hoch sein wie die förderfähigen Investitionskosten (Hebelfaktor 20).
- Pilotfazilität der KfW-Gruppe für Globaldarlehen für Energieeffizienz, Projektentwicklungsdienste und CO2-Gutschriften (KfW-ELENA-Fazilität). Förderung in Höhe von max. 90 % der förderfähigen Kosten. Der Hebelfaktor für die Zahlung des Zuschusses muss mind. 20 betragen.
- Projektentwicklungsdienst für den sozialen Wohnungsbau mit Hilfe der Entwicklungsbank des Europarats (CEB-ELENA-Fazilität). Die Förderung im Rahmen dieser ELENA Fazilität fokussiert sich auf die Entwicklung von Projekten des sozialen Wohnungsbaus. Die Höhe der Förderung beträgt max. 90 % der förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen im Internet
Kontaktadressen
Europäische Investitionsbank
100, Boulevard Konrad Adenauer
2950 Luxemburg
Telefon +352 43 79 31 22
Fax +352 43 79 31 91
E-Mail info@eib.org
Internet http://www.eib.org