Horizont Europa EU-Forschungsrahmenprogramm
Antragsberechtigte
Am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont Europa - können sich Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland angesiedelt sind. Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch (zum Teil weit) über dieser Mindestanforderung.
Verwendungszweck
Das ehrgeizige EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) beruht auf drei Pfeilern
- Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU und zur Förderung des Europäischen Forschungsraums (EFR)
- Stärkung der Innovationsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in Europa zur Umsetzung der Prioritäten der Bürger und
- Aufrechterhaltung unseres sozioökonomischen Leitbildes und unserer Werte.
Horizont Europa unterstützt dabei fünf Missionen, um die Wirksamkeit bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu erhöhen:
- Den Übergang hin zu einem auf dem Klimawandel vorbereitenden und resilienten Europa beschleunigen.
- Krebs besiegen.
- Dafür sorgen, dass bis 2030 100 Städte klimaneutral sind.
- Unsere Meere und Gewässe wiederbeleben.
- Dafür sorgen, dass bis 2030 75 % der Böden gesund sind.
Antragstellung
Jede Ausschreibung in Horizont Europa basiert auf einem Arbeitsprogramm, das unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten und auf Vorschlag der Europäischen Kommission entstanden ist. Grundsätzlich gilt, dass Anträge nur eingereicht werden können, wenn eine entsprechende Ausschreibung geöffnet wurde und aktuell offen ist. Eine Übersicht über alle offenen, demnächst geöffneten und bereits geschlossenen Aufrufe bietet das Funding & Tenders Portal, über das auch die Antragseinreichungen laufen.
Search Funding & Tenders (europa.eu)
Bekanntmachung des BMBF vom 25. März 2021
Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa, Bundesanzeiger vom 09. April 2021
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Förmliche Projektanträge sind dem Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September. Der erste Einreichtermin ist der 31. Mai 2021, der letzte Einreichtermin ist der 30. September 2023.
Art und Höhe der Förderung
Für Horizont Europa steht für die Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 ein Gesamtbudget von bis zu 95,5 Mrd. € (in laufenden Preisen) zur Verfügung.
Hinweise
Das Vorgängerprogramm hieß Horizont 2020 (Rahmenprogramm 2014 - 2020)
Mehrfachförderung
Einige Themenbereiche (z. B. Hochleistungsrechnen, Datenverarbeitung) des Förderprorgramms „Digitales Europa“ zeichnen sich durch Synergieeffekte mit "Horizon Europa" aus.
Befristung
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für 2021 bis 2027.
Weitere Informationen im Internet
BMBF: Programm Horizont Europa
Europäische Kommission: Programme Guide Horizon Europe
BMBF: Das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation: Horizont Europa
Europäischer Rat: Horizont Europa: Die Entwicklung von Forschung und Innovation in der EU
Bayerische Forschungsallianz: Horizon Europe
BMBF: Synergien mit dem Programm Digitales Europa
Kontaktadressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Hannoversche Straße 28-30
10115 Berlin
DLR Projektträger, EU-Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn