Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Förderung von anerkannten Umweltstationen in Bayern - FöR-UmwSt Programm des StMUV

Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

Antragsberechtigte

Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person, die die Trägerschaft einer staatlich anerkannten Umweltstation innehat und deren Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern liegt, zum Beispiel Kommune, kirchliche Einrichtung oder als gemeinnützig anerkannte Organisation. 

Natürliche Personen sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen.

 

Verwendungszweck

Zweck der Zuwendung ist die Förderung dieser Bildungsarbeit von staatlich anerkannten Umweltstationen, die ohne Zuwendung eine Bildungsarbeit BNE/UB nicht oder nicht in hinreichendem Umfang anbieten können. 

Antragstellung

Anträge auf Anerkennung als Umweltstation sind beim StMUV jeweils bis zum 1. Februar eines Jahres zu stellen. Die Anerkennung wird spätestens zu 1. August ausgesprochen. 

Die Prüfung des Antrags und die abschließende Entscheidung erfolgt durch das StMUV unter Beteiligung der örtlich zuständigen Regierung.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung muss verwendet werden für Ausgaben im Zusammenhang mit Bildungsangeboten im Sinn einer hochwertigen BNE/UB, insbesondere deren Vorbereitung, Durchführung und Evaluation einschließlich der hierzu erforderlichen Organisations- und Verwaltungskosten (zuwendungsfähige Ausgaben).

Hinweise

  • Mit der Durchführung der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

Mehrfachförderung

Eine Förderung nach diesen Förderrichtlinien entfällt für Maßnahmen, für die Mittel des Freistaats Bayern aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden.

Befristung

Diese Förderrichtlinien treten mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Telefon +49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266

Regierung der Oberpfalz

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Telefon +49 (0) 941-5680-0
Fax +49 (0) 941-5680-199

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon +49 (0) 981-53-0
Fax +49 (0) 981-53-1206 oder 1456

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Telefon +49 (0) 871-808-01
Fax +49 (0) 871-808-10 02

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon +49 (0) 89-2176-0
Fax +49 (0) 89-2176-2914

Regierung von Oberfranken

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Telefon +49 (0) 921-604-0
Fax +49 (0) 921-604-1258

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Telefon +49 (0) 821-327-01
Fax +49 (0) 821-327-2289

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Telefon +49 (0) 931-380-00
Fax +49 (0) 931-380-2222