Kommunales Wohnraumförderungsprogramm - KommWFP Programm der BayernLabo
Antragsberechtigte
Gefördert werden:
- bayerische Gemeinden (Städte, Märkte, Gemeinden)
- bayerische wohnwirtschaftliche Zweckverbände mit ausschließlich gemeindlichen Mitgliedern
Verwendungszweck
- Mit dem Vierjahresprogramm (2016 – 2019) soll der Neubau von jährlich mindestens 1.500 Wohnungen gefördert werden, um vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommensschwache Personen zu schaffen. Dabei sollen Wohngebäude gefördert werden, die langfristig nutzbar sind und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.
- Gefördert werden der Neu-, Um- und Anbau sowie die Modernisierung von Mietwohnungen. Förderfähig sind auch der Grunderwerb und das Freimachen von Grundstücken, soweit sie im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen stehen.
Antragstellung
Mit der Bewilligung der Programmmittel sind die Bezirksregierungen betraut. Die Antragstellung und der Mittelabruf durch die Kommunen erfolgen direkt bei der Regierung. Eine detaillierte Beratung zur Handhabung der Programmrichtlinien kann daher letztlich nur bei der zuständigen Bezirksregierung erfolgen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung ist eine Projektförderung und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- •inem Zuschuss des Freistaats in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
- einem durch den Freistaat Bayern zinsverbilligten Kredit der BayernLabo von 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
- einem 10-prozentigen Eigenanteil der Gemeinde.
Für vorbereitende planerische Maßnahmen wird ergänzend ein Zuschuss von 60 % der dafür anfallenden Kosten gewährt.
Hinweise
Der Förderantrag ist unter Verwendung des Antragsformblatts KommWFP I mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten und Finanzierungsplan) bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Befristung
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Kontaktadressen
BayernLabo
Postfach 20 05 37
80005 München
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg