Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus - BayTP+ Programm der LfA

Letzte Aktualisierung: 21.12.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind bei

  • Entwicklungsvorhaben - mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Mitarbeitern (im Unternehmensverbund),
  • standortrelevanten Technologievorhaben - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Anwendungsvorhaben - ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.

Verwendungszweck

Der Freistaat Bayern unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mittelständischer Unternehmen im Bereich der allgemeinen Technologien. Gefördert werden

  • Vorhaben zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben),
  • standortrelevante Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sowie
  • Vorhaben zur Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern.

Antragstellung

Projektskizzen und Anträge für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden und auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH Projektträger Bayern - zu richten. 

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Die Antragstellung erfolgt nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) unter https://www.fips.bayern.de.

Anträge für Anwendungsvorhaben werden über die Hausbank bei der LfA Förderbank Bayern eingereicht.

Art und Höhe der Förderung

  • Die Förderung wird für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben als Zuschuss und für Anwendungsvorhaben als Darlehen gewährt.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens und beträgt grundsätzlich bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25% und bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50% der der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10% bei mittleren Unternehmen und um 20% bei kleinen Unternehmen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10% bei mittleren und 20% bei kleinen Unternehmen.
  • Standortrelevante Technologievorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 1 Mio. EUR betragen

.

Hinweise

  • Das Vorhaben muss der experimentellen Forschung zuordnenbar sein.
  • Das Projekt muss sich durch einen über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen und seine Durchführung muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden, gleichwohl aber technisch machbar sein.
  • Der Antragsteller muss das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen.
  • Das Projekt muss mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
  • Das Unternehmen muss über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.
  • Standortrelevante Technologievorhaben müssen im Hinblick auf Beschäftigungseffekte, den volkswirtschaftlichen Nutzen, anschließender wirtschaftlicher Verwertung, technologischer Ambitioniertheit eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführt werden.
  • Die LfA richtet ihre Innovations- und Digitalisierungsförderung zum 1. August 2019 neu aus und führt den Innovationskredit 4.0 ein. Im Gegenzug werden die bisher im Geschäftsfeld Innovation angebotenen Förderprodukte Technokredit, Digitalkredit und Universalkredit Innovativ eingestellt.

Befristung

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022. Mit Bekanntmachung vom 06. Juli 2022 wurde die Gültigkeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und mit Bekanntmachung vom 06. Dezember 2023 geändert. 

Kontaktadressen

Bayern Innovativ GmbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon +49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon +49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440