KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen Programm des BMU
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften und Organisationen wie Stiftungen, Verbände, Vereine und Gewerkschaften.
Verwendungszweck
Mit der „Strategie Künstliche Intelligenz" verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Deutschland und Europa in Erforschung, Entwicklung und Anwendung von KI im internationalen Wettbewerb zu stärken.
Gefördert werden Projekte, die mittels KI einen Beitrag zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie zu einer ressourcenschonenden Nutzung der Technologie leisten und damit beispielgebend für KI-basierten Umwelt- und Klimaschutz bzw. für eine umwelt- und klimagerechte Digitalisierung sind („KI-Leuchttürme“). Die Projekte sollen hierdurch auch die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Bundes unterstützen, die dem Erkennen wichtiger Herausforderungen für die Gesellschaft von morgen, dem Erarbeiten von Handlungsoptionen für staatliche Maßnahmen und der Vorbereitung, Unterstützung oder Umsetzung politischer Entscheidungen dienen.
Dazu gibt es zwei Schwerpunkte:
- FSP 1: "KI-Innovationen für den Klimaschutz"
- FSP 2: "Ressourceneffiziente KI"
Antragstellung
Das Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe reichen Förderinteressierte bis zum 30. November 2021 eine aussagefähige Projektskizze beim Projektträger ein.
Zuständige Projektträgerin für das Förderprogramm KI-Leuchttürme ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Kontakt
Telefon: 030/700 181 171
E-Mail: KI-Leuchttuerme@z-u-g.org
Art und Höhe der Förderung
Für die Durchführung der Projekte können Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Sie können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Hinweise
Im Rahmen der ersten Förderrunde wurden insgesamt rund 300 Ideen eingereicht und 28 Projekte mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 28 Millionen Euro bewilligt.
Für die im Oktober 2021 angelaufene zweite Förderrunde stehen bis zum Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 66 Millionen Euro bereit.
Befristung
Diese Förderrichtlinie trat mit ihrer Veröffentlichung am 19. Oktober 2021 in Kraft.
Die Laufzeit ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlagen, der De-minimis-Verordnung sowie der AGVO, zuzüglich einer Übergangsperiode bzw. Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Eine Verlängerung dieser Förderrichtlinie ist bis maximal 31. Dezember 2025 möglich (s. Nr. 8 der Förderrichtlinie).
Weitere Informationen im Internet
BMUV: Alle Informationen zur Förderung
ZUG: Alle Informationen des Projektträgers
BMUV: Künstliche Intelligenz als Chancentreiber - Fünf-Punkte-Programm
Kontaktadressen
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Köthener Straße 4
10963 Berlin