Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Förderprogramm des BMU

Letzte Aktualisierung: 26.01.2024

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: 

Förderschwerpunkt A:

  • ausschließlich Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind

Förderschwerpunkt B:

  • Kommunen
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung.
  • Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit der Zuwendungsempfänger dient, in Deutschland nachweisen können.
  • ochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen.
  • ochschulen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen.

Die genauen Voraussetzungen sind in der Richtlinie unter Nr. 3 festgelegt.

Verwendungszweck

Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten.

Es gibt zwei Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement):

Der Förderschwerpunkt A adressiert die Ausrichtung auf ein nachhaltiges und ganzheitliches Anpassungsmanagement in Kommunen. 

  • Förderschwerpunkt A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
    Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts durch Anpassungsmanagerinnen und -manager (befristete Personalstelle und Sach- und Personalausgaben für Externe).
  • Förderschwerpunkt A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
    Begleitung der Umsetzung des unter A.1 erstellten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager auf der Grundlage einer befristeten Personalstelle.
  • Förderschwerpunkt A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
    Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.

Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung):

Der Förderschwerpunkt B richtet sich vor allem an fortgeschrittene Akteure, die bereits Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels haben. Sie erhalten die Möglichkeit, innovative Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und durch eine investive Maßnahme zu erproben.

  • Modul B I: Erstellung eines Konzeptes
    Entwicklung innovativer Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf neuartige Weise – auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele – gestaltet werden kann.
  • Modul B II: Umsetzung eines Konzeptes
    Innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben (investive Maßnahme) auf Basis geeigneter Konzepte respektive aussagekräftiger (einem Konzept gleichwertigen) Planungsgrundlagen.

Antragstellung

Die Antragstellung für den Förderschwerpunkt A ist einstufig. Eine Bewilligung erfolgt, wenn der Antrag positiv bewertet wird und die Haushaltsmittel für die Förderung des Projekts zur Verfügung stehen.

Die Antragstellung für den Förderschwerpunkt B ist zweistufig. Interessenten reichen in der ersten Stufe eine Projektskizze ein. Sofern diese als aussichtsreich bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formellen Förderantrags.

Das Bundesumweltministerium, BMU, (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft – Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH (Projektträgerin) mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. Alle für die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vorgänge müssen der Projektträgerin zur Verfügung gestellt werden.

Die elektronische Einreichung erfolgt über das System „Easy-Online“ im Internet. Der Zugang zu Easy-Online ist über die Internetseite der ZUG zu erreichen. Den entprechenden Link hierzu finden Sie unten. 

Beratungshotline: 030 - 39001 201 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr)

E-Mail: beratung(at)zentrum-klimaanpassung.de 

Art und Höhe der Förderung

Für die Durchführung der Vorhaben können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 

  • Förderschwerpunkt A.1: Max. 225 000 Euro
  • Förderschwerpunkt A.2: max. 275 000 Euro
  • Förderschwerpunkt A.3: Max. 200 000 Euro
  • Modul B I: Max. 300 000 Euro
  • Modul B II: Max. 500 000 Euro

 

Mehrfachförderung

Die Kumulierung mit Förderungen Dritter (z.B. Zuschussförderungen aus EU- oder Länderförderprogrammen) ist möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Befristung

Die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vom 15. Dezember 2023 hat eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2024. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie vom 15. September 2021. 

Kontaktadressen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Telefon +49 030 18 305-0
Fax +49 0228 99 305-3225

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Köthener Straße 4
10963 Berlin

Telefon +49 30 700 181 100
Fax k.A.