Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald - VNPWaldR Programm des StMUV und StMELF

Letzte Aktualisierung: 12.01.2024

Antragsberechtigte

  • Private und körperschaftliche Waldbesitzer,
  • Rechtler,
  • von Waldbesitzern beauftragte Vereine,
  • Verbände und
  • Vereinigungen von Waldbesitzern

Verwendungszweck

Zweck der Förderung ist es, in Wäldern 

  • die Vielfalt an geschützten und gefährdeten Arten und Lebensräumen durch Fortsetzung oder Wiedereinführung naturschutzorientierter Bewirtschaftungsweisen zu erhalten und zu entwickeln,
  • die Entwicklung des Biotopverbunds Bayern  – BayernNetz Natur  – zu unterstützen und zu fördern und
  • Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, die Vorkommen wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln und damit zum Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beizutragen.

Folgende Maßnahmen werden hiernach gefördert:

  • Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Belassen von Totholz
  • Erhalt von Altholzinseln
  • Erhalt von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen
  • Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen

Antragstellung

Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) möglich.

Die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt prüft, ob eine Maßnahme die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfüllt.

Förderung für 2024:

Die Antragstellung ist bis 31. Mai 2024 möglich.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt nach Pauschalen, die in Anlage 1 der Richtlinie je nach Maßnahmen festgelegt sind. 

Hinweise

Ab der Änderungsbekanntmachung vom 21. Juni 2023 gilt der neue Programmplanungszeitraum 2023 - 2027.

Befristung

Die Richtlinie trat am 18. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Ludwigstraße 2
80539 München

Telefon +49 89 2182-0
Fax +49 89 2182-2677

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Telefon +49 (0) 89-9214-00
Fax +49 (0) 89-9214-2266