Bayerisches Energieforschungsprogramm Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Antragsberechtigt für bestimmte Vorhaben im Sinne der Richtlinie sind auch kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern.
Genauere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.
Verwendungszweck
Das Bayerische Energieforschungsprogramm ist ein wichtiger Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“, das den Umbau der Energieversorgung als Schlüsselaufgabe betrachtet. Es soll zum einen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien vorantreiben und zum anderen sollen neue Energieeinspartechnologien entwickelt und erprobt werden.
Die Schwerpunktthemen des Programms sind:
- Erforschung und Entwicklung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien.
- Beihilfen für Investitionen in innovative Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demo-Vorhaben).
- technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung.
Antragstellung
Der Freistaat Bayern hat den nachfolgenden Projektträger mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461- 61-3564
Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten.
Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich.
Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Genauere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.
Befristung
Mit Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 wurde die Laufzeit der Richtlinie bis 31. Dezember 2024 verlängert, sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist.
Weitere Informationen im Internet
PtJ: Alle Informationen zur Förderung
Bayerische Staatskanzlei: Richtlinie Bayerisches Energieforschungsprogramm
Kontaktadressen
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Postfach 19 13
52425 Jülich