Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Energieforschungsprogramm Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“

Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern. 

Antragsberechtigt für bestimmte Vorhaben im Sinne der Richtlinie sind auch kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern. 

Genauere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.

Verwendungszweck

Das Bayerische Energieforschungsprogramm ist ein wichtiger Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“, das den Umbau der Energieversorgung als Schlüsselaufgabe betrachtet. Es soll zum einen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien vorantreiben und zum anderen sollen neue Energieeinspartechnologien entwickelt und erprobt werden.

Die Schwerpunktthemen des Programms sind:

  • Erforschung und Entwicklung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien.
  • Beihilfen für Investitionen in innovative Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demo-Vorhaben).
  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung.

 

Antragstellung

Der Freistaat Bayern hat den nachfolgenden Projektträger mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461- 61-3564

Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten. 

Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich.

Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. 

Genauere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.

Befristung

Mit Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 wurde die Laufzeit der Richtlinie bis 31. Dezember 2024 verlängert, sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist. 

 

Kontaktadressen

Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

Postfach 19 13
52425 Jülich

Telefon +49 (0) 2461-61-4621
Fax +49 (0) 2461-61-6999
E-Mail k.A.