Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Energieforschungsprogramm - BayEFP Programm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 07.12.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern. 

Antragsberechtigt für bestimmte Vorhaben im Sinne der Richtlinie sind auch kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern. 

Genauere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.

Verwendungszweck

Das Bayerische Energieforschungsprogramm ist ein wichtiger Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“, das den Umbau der Energieversorgung als Schlüsselaufgabe betrachtet. Es soll zum einen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien vorantreiben und zum anderen sollen neue Energieeinspartechnologien entwickelt und erprobt werden.

Gegenstand der Förderung können sein: 

  • einzelbetriebliche Vorhaben im Bereich der industriellen Forschung,
  • einzelbetriebliche Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung,
  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung,
  • Energieeffizienzmaßnahmen nach Art. 38 AGVO, die es Unternehmen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern.
  • Investitionen nach Art. 41 Abs. 1 AGVO zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, mit Ausnahme von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, die der Demonstration und Einführung neuer Technologien bzw. neuer technologischer Ansätze dienen.

Die einzelnen Punkte werden in der Förderrichtlinie unter Nr. 2 näher erläutert. 

 

Antragstellung

Der Freistaat Bayern hat den nachfolgenden Projektträger mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461- 61-3564

Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten. 

Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich.

Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. 

Genauere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie über den untenstehenden Link.

Befristung

Im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) 2023 Nummer 601 vom 06. Dezember 2023 wurde die neue Förderrichtlinie zum Bayerischen Energieforschungsprogramm vom 22. November 2023 veröffentlicht. Diese Richtlinie tritt am 01. Januar 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. 

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 25. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 253), die durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 758) geändert worden ist, außer Kraft.

 

Kontaktadressen

Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Telefon +49 (0) 2461 61-2626
Fax +49 (0) 2461 61-5837
Internet k.A.