Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstatte in Bayern haben.
Verwendungszweck
Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Basistankstellen-Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. Im Fokus der Förderung steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern, da hier die größten Potentiale gesehen werden.
Antragstellung
Die Zuwendung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt.
Das Förderprogramm wird vom Projektträger Bayern Innovativ GmbH betreut und abgewickelt, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert.
Bayern Innovativ veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Die Förderbescheide erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Förderaufrufe
1. Aufruf: Einreichung von Skizzen vom 01. März 2022 bis zum 31. März 2022
2. Aufruf: Einreichung von Skizzen vom 14. Oktober 2022 bis zum 14. November 2022
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung.
- Für öffentliche Tankstellen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten der Investition möglich.
- Für nichtöffentliche Tankstellen (u.U. in Kombination mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen) ist eine Förderung der Investitionsmehrkosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent möglich.
- Für Vor-Ort Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur gilt grundsätzlich eine Förderhöchstquote von 45 Prozent der Investitionsmehrkosten.
Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nach der AGVO nicht zulässig.
Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.
Mehrfachförderung
Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen (s. Nr. 5.5 der Förderrichtlinie).
Befristung
Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Februar 2022 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Weitere Informationen im Internet
Bayerische Staatskanzlei: Bekanntmachung der Förderrichtlinie vom 10. Januar 2022
Bayern innovativ: Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern
Kontaktadressen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi)
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Bayern Innovativ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg