Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Letzte Aktualisierung: 20.01.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstatte in Bayern haben.

Verwendungszweck

Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Basistankstellen-Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. Im Fokus der Förderung steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern, da hier die größten Potentiale gesehen werden.

Antragstellung

Die Zuwendung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. 

Das Förderprogramm wird vom Projektträger Bayern Innovativ GmbH betreut und abgewickelt, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert.

Bayern Innovativ veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Die Förderbescheide erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. 

Förderaufrufe

1. Aufruf: Einreichung von Skizzen vom 01. März 2022 bis zum 31. März 2022 

2. Aufruf: Einreichung von Skizzen vom 14. Oktober 2022 bis zum 14. November 2022

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung.

  • Für öffentliche Tankstellen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten der Investition möglich.
  • Für nichtöffentliche Tankstellen (u.U. in Kombination mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen) ist eine Förderung der Investitionsmehrkosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent möglich.
  • Für Vor-Ort Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur gilt  grundsätzlich eine Förderhöchstquote von 45 Prozent der Investitionsmehrkosten.

Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nach der AGVO nicht zulässig.

Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.

Mehrfachförderung

Eine Mehrfachförderung ist ausgeschlossen (s. Nr. 5.5 der Förderrichtlinie). 

Befristung

Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Februar 2022 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Kontaktadressen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi)

Prinzregentenstraße 28
80538 München

Telefon +49 (0) 89-2162-0
Fax +49 (0) 89-2162-2760

Bayern Innovativ Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon +49 800 0268724
Fax +49 911-20671-792