Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie – CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie (CO2BioTech) Im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftsinstitute,
- Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben
- deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Unternehmender gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Verwendungszweck
Gefördert werden FuEuI-Vorhaben zur Entwicklung innovativer biotechnischer Verfahren zur Umsetzung von CO2 oder daraus abgeleiteter C1-Körper (beispielsweise Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) in hochwertige Kohlenstoffverbindungen (langkettig, funktionalisiert), die als Chemikalien oder Produkte industriell genutzt werden können.
Dabei können folgende Forschungsansätze im Fokus stehen (exemplarische Aufzählung, andere Themen sind möglich):
- Verfahren zur CO2-Fixierung und -Umsetzung durch Enzyme, Stoffwechselwege und Mikroorganismen
- anaerobe und aerobe Gasfermentation
- Stammoptimierung und -design durch metabolic engineering und Ansätze der synthetischen Biologie
- Design nicht-natürlicher Stoffwechselwege in-vitro
- Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik inklusive Ansätzen zur gekoppelten Fermentation, Co-Kultivierung von Mikroorganismen, upstream/downstream Prozessentwicklung, Scale-up
- Biohybride Verfahren und Elektrobiosynthese zur CO2-Reduktion und -Umsetzung
- Nutzung von Strom zur biokatalytischen CO2-Reduktion und -Umsetzung
- Biokatalyse mit (modifizierten) Mikroorganismen
- Enzym-katalysierte Umsetzung in zellfreien Systemen
- Biokatalysatorentwicklung
- Bioreaktorentwicklung und Prozesssteuerung
- Elektrodenentwicklung
- C1-Fermentationen
- fermentative Umsetzung von aus CO2 abgeleiteten C1-Körpern
- Kombination von physikalisch-chemischen Verfahren zur CO2-Konversion mit biotechnischen Verfahren zur Synthese längerkettiger funktionaler Kohlenstoffverbindungen
- mikrobielle Stammentwicklung und -optimierung
- Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik inklusive Ansätzen zur gekoppelten Fermentation, Co-Kultivierung von Mikroorganismen, upstream/downstream Prozessentwicklung, Scale-up
Die FuEuI Arbeiten können die komplette Wertschöpfungskette vom CO2 zum Produkt abbilden. Die Kombination biotechnologischer mit nicht-biotechnischen Prozessschritten bietet die Aussicht auf besonders effiziente und nachhaltige Gesamtprozesse. Deshalb sind derartige integrierte Kombi-Verfahren von hohem Interesse.
Der Schwerpunkt der FuEuI-Arbeiten im Projekt sollte im Bereich Biotechnologie oder der Prozessintegration eines biotechnologischen Verfahrensschrittes liegen. Ein Vorhaben kann sich auch auf einzelne Teilaspekte der Entwicklung eines biotechnologischen Verfahrens fokussieren. Der vorgesehene Gesamtprozess von der CO2-Quelle bis zum angestrebten finalen Produkt muss jedoch klar erkennbar sein.
Antragstellung
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner sind:
Frau Dr. Ulrike Müller
Fachbereich PtJ-BIO 4
Telefon: 0 24 61/61-4872
E-Mail: ul.mueller@fz-juelich.de
Herr Dr. Ralf Jossek
Fachbereich PtJ-BIO 4
Telefon: 0 24 61/61-3720
E-Mail: r.jossek@fz-juelich.de
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Vorlagefrist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 11. Januar 2023.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Befristung
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.
Weitere Informationen im Internet
Kontaktadressen
Projektträger Jülich (PTJ), Forschungszentrum Jülich GmbH
Postfach 19 13
52425 Jülich