Förderung von ehrenamtlichen ReparaturinitiativenProgramm des BMUKN
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind aktive:
- ehrenamtlich organisierte über den Verbund Offener Werkstätten (VOW) im Wege von Gruppen-Haftpflichtversicherungen versicherte Reparaturinitiativen. Hierunter fallen Initiativen, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreicht haben, ebenfalls Netzwerkinitiativen, Trägervereine und Untergliederungen von Vereinen (Reparatur-Cafés, Repair-Cafés o.ä.), die nicht gewerblich tätig sind,
- Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, soweit sie nicht gewerbliche Reparatur-Selbsthilfe anbieten bzw. ermöglichen, und die noch keine Förderung im ersten Förderprogramm des Bundes erhalten haben.
Verwendungszweck
Mit dem Förderprogramm „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ will das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das Angebot für und die Fähigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten nutzen, erweitern.
Ziel des Programms ist, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, um Ressourcen zu sparen.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen in Ausstattung und Materialien, Ausgaben für Räume, Betrieb, Personal und Öffentlichkeitsarbeit sowie Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen.
Antragstellung
Anträge können über das Förderportal "easy-Online" des Bundes bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Er beträgt maximal 3.000 Euro.
Weiterführende Informationen
Kontaktadressen
Netzwerk Reparatur-Initiativen
Daiserstraße 15,
81371 München
Telefon089 / 74 74 60-18
Fax k.A.
