Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen
Programm des BMUKN

Letzte Aktualisierung: 02.10.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind aktive:

  • ehrenamtlich organisierte über den Verbund Offener Werkstätten (VOW) im Wege von Gruppen-Haftpflichtversicherungen versicherte Reparaturinitiativen. Hierunter fallen Initiativen, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreicht haben, ebenfalls Netzwerkinitiativen, Trägervereine und Untergliederungen von Vereinen (Reparatur-Cafés, Repair-Cafés o.ä.), die nicht gewerblich tätig sind,
  • Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen, soweit sie nicht gewerbliche Reparatur-Selbsthilfe anbieten bzw. ermöglichen, und die noch keine Förderung im ersten Förderprogramm des Bundes erhalten haben.

Verwendungszweck

Mit dem Förderprogramm „Förderung von ehrenamtlichen Reparaturinitiativen“ will das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das Angebot für und die Fähigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten nutzen, erweitern.

Ziel des Programms ist, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, um Ressourcen zu sparen. 

Förderfähig sind insbesondere Investitionen in Ausstattung und Materialien, Ausgaben für Räume, Betrieb, Personal und Öffentlichkeitsarbeit sowie Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen.

Antragstellung

Anträge können über das Förderportal "easy-Online" des Bundes  bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Er beträgt maximal 3.000 Euro.

Weiterführende Informationen

Kontaktadressen

Netzwerk Reparatur-Initiativen

Daiserstraße 15,
81371 München

Telefon089 / 74 74 60-18
Fax k.A.

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