Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 - 2029
Programm des StMWi

Letzte Aktualisierung: 05.12.2025

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Gebietskörperschaften oder kommunale Verwaltungsgemeinschaften. 

In den einzelnen Förderaufrufen können die antragsberechtigten Zielgruppen jeweils konkretisiert oder abweichend definiert werden.

Verwendungszweck

Förderfähig sind grundsätzlich öffentlich oder nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Versorgung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen mit Fahrstrom. 

Gefördert werden Neubauten, Modernisierungen oder Ersatzbeschaffungen; Modernisierungen oder Ersatzbeschaffungen sind üblicherweise erst nach einer Mindestbetriebsdauer oder aufgrund geänderter Rechtslagen förderfähig. 

Investitionen in Bezug auf Lade- und Tankinfrastruktur in Häfen werden nicht gefördert. 

Grundsätzlich müssen die Ladepunkte den jeweils gültigen technischen und rechtlichen Anforderungen an Stellplatz und Ladeeinrichtung genügen. 

In den einzelnen Förderaufrufen wird der Gegenstand der Zuwendung und die Details im Einzelnen konkretisiert.

Antragstellung

Die Bewilligungsstelle ist die Bayern Innovativ GmbH. 

Anträge können im Rahmen öffentlicher Förderaufrufe bei der Bewilligungstelle eingereicht weren. Das erste Antragsfenster wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Die Zuwendungshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Förderaufruf. Sie kann pauschal, prozentual nach tatsächlich angefallenen Kosten oder als Kombination aus prozentualer Zuwendung mit einer maximalen Obergrenze definiert werden.

 

Hinweise

Der Zuwendungsempfänger stellt als Eigentümer sicher, dass die geförderte Ladeinfrastruktur mindestens drei Jahre, bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten mindestens fünf Jahre in Betrieb ist (Mindestbetriebsdauer als Zweckbindungsfrist). In den Förderaufrufen können längere Mindestbetriebsdauern definiert werden. 

Befristung

Die Förderrichtlinie Landeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vom 12. November 2025 trat am 01. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029. 

Kontaktadressen

Bayern Innovativ GmbH

Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg

Telefon+49 800 0268724
Fax +49 911 20671-0

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