Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie
Programm des BMWE

Letzte Aktualisierung: 23.01.2026

Antragsberechtigte

sind für 

  • Modul A: Es können sowohl bestehende Transformations-Netzwerke als auch neue Transformations- Netzwerke aus bisher noch nicht berücksichtigten Wirtschaftsregionen bei Vorliegen der Voraussetzungen gefördert werden. Diese können Einrichtungen wie Wirtschaftsförderungen, Vereine und Verbände, Innovationscluster, Gewerkschaften, Kammern, Universitäten und Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, sein. 
  • Modul B: Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeit, ihrer Expertise sowie ihres Geschäftszwecks in der Lage sind, die Transformations- und Wissenstransferaufgaben wirksam und effizient wahrzunehmen und in hohem Maße zur Erreichung der Förderziele beizutragen. Dazu gehören beispielweise Transfereinrichtungen, Vereine und Verbände, Universitäten und Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie dürfen diese ausschließlich im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig werden. 

Verwendungszweck

Die neue Förderrichtlinie möchte einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie leisten, indem die Transformationsprozesse der relevanten Akteurinnen und Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Automobilbranche unterstützt werden. 

Mit der Förderrichtlinie werden die beiden bisherigen Förderbekanntmachungen der Transformations- Netzwerke und Transformations-Hubs in einer neuen Förderphase für die Jahre 2027 bis 2029 unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und technischen Fortschritte in der Automobil- und Zulieferindustrie weiterentwickelt. 

Es wird hierbei unterschieden:

  • Modul A:  Die Einrichtung beziehungsweise Weiterentwicklung regionaler Transformations-Netzwerke sowie die Konzeption, Umsetzung und Fortschreibung von Transformationsstrategien in den von der Automobil- und Zulieferindustrie geprägten Wirtschaftsregionen in Deutschland.
  • Modul B: Den Aufbau beziehungsweise die Weiterentwicklung sowie den Betrieb thematisch-orientierter Transformations-Hubs entlang relevanter Themenschwerpunkte in den Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie.

Antragstellung

Das BMWE beabsichtigt, mit der Administration der Fördermaßnahme einen Projektträger zu beauftragen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Das Antragsverfahren ist bis zur Bewilligung zweistufig angelegt.

Skizzen können über das elektronische Antragssystem "easy-Online" eingereichtwerden. 

Modul A: Vorhabenskizzen können bis zum Stichtag 6. März 2026 eingereicht werden. 

Modul B: Vorhabenskizzen können bis zum Stichtag 13. März 2026 eingereicht werden. 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden für beide Module im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 

Die Förderung beider Module ist auf maximal drei Jahre, höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2029, begrenzt. 

Befristung

Die Richtlinie trat am 21. Januar 2026 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.

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