Regionalkredit in Kombination mit einer Förderung nach den Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)
Programm der LfA (RK6)

Letzte Aktualisierung: 20.03.2026

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und natürliche Personen, deren Vorhaben regional-wirtschaftlich bedeutsame Beiträge zum Strukturwandel gerade auch in ländlichen Regionen leisten.

Verwendungszweck

Förderfähig sind nur Vorhaben, die vom Freistaat Bayern im Rahmen der Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft mit Investitionszuschüssen bzw. Lohnkostenzuschüssen gefördert werden. Für folgende Maßnahmen im Rahmen dieses geförderten Vorhabens können Darlehen gewährt werden:

  • Investitionen,
  • Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen
  • Waren,
  • Betriebsmittel.

Antragstellung

Der Regionalkredit RK6 wird als Nachfolgeprodukt des zum 31. Dezember 2025 eingestellten Regionalkredits RK5 neu eingeführt und kann ab dem 19. März 2026 beantragt werden.

Die Anträge auf den Regionalkredit sind bei der Hausbank einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung durch zinsverbilligte Darlehen der LfA.

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 20 Mio. EUR je Vorhaben.

Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 100 % des förderfähigen Vorhabens abzüglich der von der Regierung gewährten Zuwendung.

Dieses Förderprogramm kann mit folgenden Programmen kumuliert werden:

Befristung

Die Richtlinie trat am 1. März 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

Kontaktadressen

LfA Förderbank Bayern (LfA)

Königinstraße 17
80539 München

Telefon+49(0) 89 2124 1000
Fax +49(0) 89 2124 2440

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