Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)Programm des BMV
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind deutsche Städte, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände) sowie Landkreise und kommunale Unternehmen.
Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenso zulässig.
Verwendungszweck
Gefördert wird die Erstellung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen.
Ebenso wird die Ergänzung beziehungsweise Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne zur Erreichung eines einheitlichen Qualitätsstandards gefördert. Die Mobilitätspläne sind nach den Anforderungen des Anhang V TEN-V VO zu erstellen und fortzuschreiben.
Weiterhin sind begleitende Maßnahmen zur SUMP (Sustainable Urban Mobility Plans)-Erstellung beziehungsweise Fortschreibung Gegenstand der Förderung.
Zu den begleitenden Maßnahmen zählen beispielsweise:
- Analyse des Status quo der Verkehrssituation vor Ort,
- Verkehrsmodellierung,
- Schaffung struktureller Rahmenbedingungen (unter anderem Planung personeller und finanzieller Ressourcen, Zusammenarbeit mit weiteren Fachbereichen und Ämtern, Zeitplanung),
- Aufbau von Kapazitäten und Expertise in der Verwaltung (zum Beispiel Schaffung neuer Personalstellen),
- Beteiligungsverfahren (zum Beispiel mit Bürgerinnen und Bürgern oder Stakeholderinnen und Stakeholdern),
- Maßnahmen zum Monitoring und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren,
- Erhebung, Modellierung und Management von Daten der städtischen Mobilität.
Antragstellung
Das Förderverfahren ist als zweistufiges Verfahren angelegt, unterteilt in eine Stufe für die Einreichung von Projektskizzen und eine zweite Stufe betreffend die Einreichung von Förderanträgen.
Projektskizzen können im Rahmen von Förderaufrufen eingereicht werden. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der ausgewählten Projektskizzen mit Fristsetzung aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem "easy-Online" einzureichen.
Für die Betreuung der Fördermaßnahmen wird das BMV einen Projektträger beauftragen.
Hinweise
Es können nur solche Vorhaben gefördert werden, bei denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht, das ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann (§ 23 BHO).
Befristung
Die Richtlinie trat am 04. März 2026 in Kraft. Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet.
